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Die folgende Bachelorthesis beschäftigt sich mit der Gesetzesänderung des § 50i EStG.
Zunächst soll auf den Zweck der Gesetzesnorm eingegangen werden, um dann die Entwicklung
des § 50i EStG darzulegen. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Erläuterung
der gesetzgeberisch gewollten und ungewollten Sachverhalte, welche durch die
Neuregelung entstanden sind. Anhand von Fallbeispielen werden diese Sachverhalte
deutlich gemacht. Es soll diskutiert werden, ob die Anpassung von § 50i EStG weiterhin
das Ziel verfolgt, das deutsche Besteuerungsrecht zu gewährleisten, oder ob die Norm
über dieses Ziel hinausschießt. Weiterhin soll die Beständigkeit der Norm untersucht
werden. Abschließend sollen Gestaltungsmöglichkeiten erforscht werden, welche eine
Besteuerung durch § 50i EStG eindämmen oder gar verhindern.
Gängige Praxis bei der Unternehmensbewertung sind die Discounted-Cashflow-
Verfahren, welche im Wesentlichen auf dem Capital Asset Pricing Modell
(CAPM) basieren. Als problematisch gilt hier, dass die Bewertungsmethoden auf
der Theorie vollkommene Kapitalmärkte unterstellen. Die Betrachtung der
ökonomischen Risiken kommt nur teilweise zu Tragen. Eine Adjustierung der
Risiken, die den Wert des Unternehmens beeinflussen, wird in der Praxis nur
pauschal realisiert.
Ziel dieser Bachelorarbeit ist es, dem Leser das in Theorie und Praxis bekannte
CAPM sowie das Modell der Sicherheitsäquivalente zu erläutern. Anschließend
sollen mittels einer szenarienbasierten Unternehmenswertrechnung auf Basis des
CAPM und einer Rechnung in Anlehnung an die Theorie der
Sicherheitsäquivalente die Divergenzen zwischen den beiden theoretischen
Modellen aufgezeigt werden. Abschließend soll ein Anwendungsrahmen beider
Verfahren dargelegt werden.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass sich keine Aussage darüber treffen
lässt, welche Methode im Allgemeinen „besser“ ist als die andere, jedoch darüber,
in welchem Anwendungsrahmen die jeweilige Methode zur Bewertung einer
Unternehmung als geeignet erscheint.