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Banken sind in den letzten Jahren immer wieder in die Kritik geraten. Die Finanzkrise hat das Vertrauen der Kunden erschüttert, Banken in den Ruin getrieben und immer mehr Menschen misstrauisch gemacht. Umso wichtiger ist es jetzt, dass Finanzdienstleister gute Berater und Mitarbeiter haben, denen man vertrauen und auf deren Rat man sich verlassen kann. Es ist entscheidend, alle Mitarbeiter zu Höchstleistungen zu motivieren und nicht nur nach dem Vertriebsergebnis streben zu lassen. Würde man sie optimaler und ihren Stärken entsprechend einsetzen, dann könnte man höhere Leistungsmaxima erreichen und die Kunden umso zufriedener stellen und neues Vertrauen gewinnen. Während ausreichend Literatur über die Personalplanung sowie über Entwicklungsmöglichkeiten der Mitarbeiter verfügbar ist, wird nur spärlich über den Zusammenhang zwischen der Berücksichtigung fachlicher und persönlicher Bedürfnisse und Wünsche der Mitarbeiter und der optimalen Nutzung der Leistungskapazitäten berichtet. Die Gestaltung der Personalpolitik ist ein wichtiger Erfolgsfaktor für das Unternehmen. Das Thema wurde im Rahmen zweier Thesen untersucht: 1. Wäre es sinnvoll, ein Rotationsprinzip innerhalb einer Bank einzuführen? Dabei wurde untersucht, wie es funktionieren könnte, den Kundenstamm zwischen den Mitarbeitern „rotieren“ zu lassen. 2. Gleichzeitig wurde geprüft, wie durch Aufgabenteilung eine höhere Effizienz sowie mehr Kundenzufriedenheit und Mitarbeiterzufriedenheit erreicht werden kann. Durch die Aufteilung des Personals in Teams, kann jeder da eingesetzt werden, wo seine Stärken liegen und er am meisten effektiv sein kann und die höchste Leistung bringt. In der ursprünglichen Variante, musste jeder Mitarbeiter von Anfang bis Ende - vom Backoffice, über die Kundenberatung bis hin zum Abschluss eines Vertrages alles machen, unabhängig davon, ob er kommunikativ war oder lieber im Hintergrund arbeitete und dort wesentlich mehr Leistung bringen konnte.
Lieferungen oder sonstige Leistungen die ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens im Inland ausführt, unterliegen nach § 1 Abs. 1 UStG der Umsatzsteuer. Durch die Entstehung der Umsatzsteuer ergeben sich diverse Pflichten sowohl für das liefernde oder leistende Unternehmen als auch für den Lieferungs- oder Leistungsempfänger, wie zum Beispiel die Schuldung der Umsatzsteuer oder die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug. Im Falle des grenzüberschreitenden Lieferungs- und Leistungsverkehrs entstehen zusätzliche Verpflichtungen für den Lieferungs- oder Leistungserbringer, sowie für den Lieferungs- oder Leistungsempfänger. Es gibt verschiedene Besonderheiten die ein Unternehmer bei grenzüberschreitenden Umsätzen im Hinblick auf die Umsatzsteuer beachten muss. Eine Nichtbeachtung dieser Besonderheiten oder eine falsche Ausführung der durch die Grenzüberschreitung entstandenen Pflichten kann für den Unternehmer Konsequenzen wie zum Beispiel eine erhöhte Steuerschuld oder spezielle Sanktionen zur Folge haben.
Seit Beginn des Informationszeitalters wurde die Anzahl von Unternehmen, deren Wertschöpfung auf Wissen und Know-How basiert oder maßgeblich davon beeinflusst wird, immer größer. Dadurch stieg die Relevanz dieser immateriellen, nicht-greifbaren Vermögenswerte stetig an, ebenso wie das Verlangen danach, dieses intellektuelle Kapital messen, steuern und in die Berichterstattung der Unternehmen einfließen lassen zu können. Infolge dessen wurde eine Vielzahl von unterschiedlichen Methoden zur Messung und Bewertung dieser immateriellen Vermögenswerte entwickelt, um sowohl unternehmensintern als auch extern für die Stakeholder darüber zu berichten. Bis heute gibt es jedoch keine einheitlichen Richtlinien zur Erstellung einer solchen Berichterstattung, wodurch eine Vergleichbarkeit der Unternehmen aus externer Sicht, aufgrund mangelnder Transparenz kaum möglich ist. Die ersten national begrenzten, einheitlichen Richtlinien zur Erstellung eines Intellectual Capital Statements, wurden in ihrer neuesten Fassung im Jahr 2003 in Dänemark, vorgestellt. Um den eventuellen Erfolg und Nutzen und die heutige Relevanz dieser Vereinheitlichung der Berichterstattung ermitteln zu können, beschäftigt sich diese Arbeit mit der Entwicklung des Intellectual Capital Statements nach den Danish Guidelines. Zu Beginn wird erläutert, wie diese immateriellen Vermögenswerte aufgebaut sind. Dazu werden verschiedene Methoden zur Messung und Berichterstattung aufgezeigt und wo die traditionellen Methoden, wie HGB und IFRS an ihre Grenzen stoßen. Im Anschluss werden die Danish Guidelines erläutert. Das darauffolgende Kapitel beschreibt die Untersuchung der Intellectual Capital Statements dänischer Unternehmen von 2003 bis 2010. Darin wurden von f.nf Unternehmen die Intellectual Capital Statements der vergangenen acht Jahre analysiert und auf Abweichungen untersucht. Aufgrund der nicht repräsentativen Untersuchung wurde das Danish Ministry of Science, Technology and Innovation ebenso, wie 71 Unternehmen (deren Antworten jedoch ausblieben) zusätzlich befragt. Das Ergebnis zeigt, dass die Danish Guidelines heute keine Relevanz mehr besitzen und viele Unternehmen auf andere Methoden, die einen starken „Trend-Charakter“ aufweisen und wenig Aussagekraft besitzen, ausgewichen sind.
Perspektiven deutscher Unternehmen auf dem ägyptischen Markt nach der demokratischen Revolution
(2011)
Diese Arbeit untersucht die Auswirkungen der demokratischen Revolution in Ägypten Anfang des Jahres 2011 auf die Tätigkeit deutscher Unternehmen auf dem Markt dieses Landes. Untersucht werden dazu zunächst die Ursachen dieser Revolution sowie deren Neuartigkeit und Diskontinuität im historischen Vergleich. Kern der Arbeit ist die Offenlegung der sich aus den politischen Ereignissen ergebenden wirtschaftlichen Potentiale und darauf folgend die Auswertung deren Bedeutung für deutsche Unternehmen. Analysiert werden dabei insbesondere die bereits heute bestehenden Absatzmöglichkeiten sowie der Nachholbedarf, der sich im Zuge der Entwicklung ergibt. Auf dieser Grundlage werden dann die sich ergebenden Chancen und Risiken für deutsche Exporteure verschiedener Branchen herausgearbeitet. Den Abschluss der Arbeit bilden eine zusammenfassende Bewertung der Revolution sowie ein Ausblick auf die zukünftige Entwicklung Ägyptens als Absatzmarkt deutscher Produkte. Das Thema weist einen hohen Grad an Aktualität auf, weshalb der Ausgang der Entwicklung zum Zeitpunkt der Erstellung der Arbeit völlig offen ist. So gibt es keine übereinstimmende Meinung dazu, welche politischen Strömungen sich in der künftigen Regierung in Kairo durchsetzen werden. Diskutiert werden lediglich verschiedene Szenarien, von einer mäßig-islamischen Demokratie nach dem Vorbild der Türkei bis hin zu einem radikal geführten Gottesstaat, wie er etwa im Iran besteht. Die politischen Rahmenbedingungen jedoch haben Einfluss auf die wirtschaftliche Struktur eines Landes und somit auf dessen Attraktivität für exportierende Unternehmen. So hängen Art und Umfang der Aktivitäten deutscher Unternehmen auf dem ägyptischen Markt maßgeblich von der weiteren politischen wie gesellschaftlichen Entwicklung ab. Nach einer Darstellung der revolutionären Ereignisse sowie deren Neuartigkeit und Diskontinuität, bei der unter anderem die gesellschaftliche Zusammensetzung der Demonstranten und die Nutzung neuer Medien thematisiert werden, erfolgt die Analyse durch eine Untersuchung der Auswirkungen der Revolution auf die einzelnen für deutsche Unternehmen relevanten Branchen, anschließend werden die Potentiale und Perspektiven deutscher Exporteure in den jeweiligen Branchen erörtert. Als Ergebnis wird festgehalten, dass sich die ägyptische Wirtschaft schnell von den teils gravierenden Auswirkungen der Revolution erholt hat und für deutsche Unternehmen in den meisten Bereichen gute Perspektiven bietet. Die einzige zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Arbeit noch existierende Unsicherheit ist die Frage der weiteren politischen Entwicklung Ägyptens, hierzu wird insbesondere der Einfluss islamistischer Strömungen thematisiert.
Limited und Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt): Zwei Kapitalgesellschaften im Wettbewerb
(2012)
Als der Europäische Gerichtshof am 9. März 1999 sein Urteil im Fall "Centros"1 verkündete, setzte er hiermit den Grundstein für den Wettbewerb der europäischen Kapitalgesellschaften untereinander. Denn in diesem Urteil, als auch noch einmal in den Fällen "Überseering" aus dem Jahre 20022 und "Inspire Art" von 20033, untermauerte der europäische Gerichtshof die Niederlassungsfreiheit von Kapitalgesellschaften innerhalb der Grenzen der Europäischen Union. Voraussetzung dafür ist, dass diese nach dem Recht ihres Landes wirksam gegründet worden sind. Dementsprechend ist es einem Mitgliedsland nicht gestattet, die Eintragung einer ausländischen Kapitalgesellschaft abzulehnen, selbst wenn deren Gründung nur im EU Ausland erfolgte um nationale, gesellschaftsrechtliche Schutzvorschriften zu umgehen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn das Unternehmen in seinem Gründungsstaat keine Geschäftstätigkeit ausübt und demnach seine Geschäfte nur am Ort seiner Zweigniederlassung abwickelt.
Die Bachelorarbeit im Rahmen des internationalen Wirtschaftsrechts über die Thematik der autonomen Auslegung des Art. 25 CISG „wesentliche Vertragsver-letzung“ soll einen Überblick über die aktuelle internationale Auslegungspraxis ermöglichen. Weiterhin sollen Tendenzen in der Rechtsprechung aufgezeigt wer-den und die Frage beantwortet werden, inwieweit das Ziel des Übereinkommens – eine einheitliche Auslegung –in der Praxis umgesetzt wird bzw. inwieweit kon-gruente Auslegungen in den einzelnen Ländern vor zu finden sind. Ziel ist es die 22 ausgewählten Entscheidungen im Zuge eines unechten Rechts-vergleiches im Hinblick auf eine normgerechte Interpretation unter Berücksichti-gung der individuellen Parteivereinbarungen zu bewerten. Es soll aufzeigt wer-den, inwieweit das UN-Kaufrecht in Bezug auf Art. 25 CISG einheitlich ausgelegt wird und welche Rolle eine einheitliche und autonome Anwendung des Gesetzestextes spielt. Die Bachelorarbeit ist in einen Theorieteil, der die Kapitel eins bis drei umfasst, und einen Analyseteil, der die Kapitel vier und fünf umfasst, gegliedert. Der The-orieteil soll die Basis für die anschließende Untersuchung bilden. Zunächst wird das UN-Kaufrecht mit seiner Entstehungsgeschichte und dem Ziel des Überein-kommens im ersten Kapitel vorgestellt. Das zweite Kapitel soll einen Überblick über die Auslegungsgrundsätze und Methoden des Art. 7 Abs. 1 CISG geben so-wie den Lückenfüllungsmechanismus des zweiten Abs. erklären. Das dritte Kapi-tel beschäftigt sich mit dem Art. 25 CISG. Das Konzept des Art. wird vorgestellt, bevor die notwendigen Voraussetzungen einer wesentlichen Vertragsverletzung interpretiert werden. Im Zuge der Vorstellung der einzelnen Tatbestandsmerkmale wird der Entstehungsprozess des Kompromisses analysiert und bewertet, der den heutigen Art. widerspiegelt. Als ein letzter Punkt werden die Pflichten des Ver-käufers und Käufers vorgestellt sowie mögliche wesentliche Vertragsverletzungen aus ihnen entwickelt und der Umgang der Praxis mit eben diesen erläutert. Der Analyseteil umfasst die Kapitel vier und fünf. Hier werden die Vorgehensweise (Kapitel 4.1) und die Vergleichskriterien (Kapitel 4.2) des Rechtsvergleiches vor-gestellt sowie die Zielsetzung der Bachelorthesis (Kapitel 4.3) detaillierter erläu-tert. In Kapitel 4.4. werden die ausgewählten Entscheidungstexte sowie deren Ein-teilung in die Analysegruppen vorgenommen. Kapitel 4.5 stellt die eigentliche Analyse der einzelnen Gruppen dar, bevor Kapitel 4.6 diese gruppenübergreifend bewertet. Den Abschluss der Arbeit bildet Kapitel 5 mit einem Ausblick zum Sinn und Zweck einer weiteren Vereinheitlichung und möglichen Wegen zu diesem Ziel. Insgesamt sind 22 Entscheidungen aus verschiedenen Ländern ausgewählt wor-den. Diese sind auf allgemeine Kriterien wie Fallgruppen, Wesentlichkeit, Zusammenfassung des Sachverhaltes, Tenor und wichtige Inhalte untersucht worden. In einem zweiten Schritt sind die Urteile in Entscheidungen von Gerichten & Schiedsgerichten sowie wesentliche und einfache Vertragsverletzung aufgeteilt worden. Zusammenfassend ergeben sich daraus fünf Analysegruppen – vier zum Thema Beschaffenheitsabweichung und eine zum Thema Nicht-/ Falschlieferung. Es wird zum einen der Weg zur Entscheidungsfindung an sich, unter Berücksich-tigung der Tatbestandsmerkmale Nachteil, Vorhersehbarkeit, Behebbarkeit und Erheblichkeit sowie der Beweislastverteilung untersucht. Zum anderen werden die Entscheidungstenore und deren Begründungen miteinander verglichen. Insgesamt ergibt die Untersuchung, dass der Forderung nach Förderung des inter-nationalen Charakters des Übereinkommens nur geringfügig Folge geleitest wird, aber im Großen und Ganzen von einer autonomen und einheitlichen Anwendung und Auslegung des Übereinkommens gesprochen werden kann. Die festgestellten Abweichungen sind auf den dynamischen Prozess der Entscheidungsfindung, Veränderungen des Meinungsstandes zurückzuführen. Insgesamt kann man hier-bei allerdings nicht von einem dauernden Zerfall des entwickelten Konzepts der Einheitlichkeit oder einer nicht-autonomen Auslegung sprechen.