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Personalisierte A-Konstanten-Optimierung zur intraokularen Berechnung einer AcrySof SA60AT der Firma Alcon. Bei Kataraktoperationen werden künstliche Linsen implantiert. Die postoperative Brechkraft des Systems Brille-Auge wird mit verschiedenen IOL-Formeln berechnet. Jede Formel enthält eine A-Konstante, welche die Intraokularlinse repräsentiert. In dieser Arbeit geht es darum, die A-Konstante einer AcrySof SA60AT speziell auf den Operateur im Augenzentrum Maus zu optimieren. Dadurch erreicht man eine personalisierte Optimierung, die eine deutliche Verbesserung der postoperativen Refraktionsergebnisse bedeutet. Dies steht im Vergleich zur ULIB (User Group for Laser Interference Biometrie), die sich auch die Optimierung von A-Konstanten zur Aufgabe gemacht hat, jedoch allgemeine, optimierte Konstanten für alle Anwender der Gruppe anbietet. Diese allgemeinen Konstanten sind deutlich besser als die vom Hersteller angegeben, spiegeln jedoch nicht die individuellen Operationsmethoden wieder. In dieser Arbeit wird gezeigt, dass personalisierte, auf den Operateur abgestimmte, Konstanten die postoperativen Ergebnisse noch weiter verbessern. In dieser Studie wurde die A-Konstante bei 50 Patientenaugen optimiert und die Ergebnisse ohne und mit Optimierung ausgewertet. Verschieden lange Augen wurden selektiert, um festzustellen, bei welchen Augen die Optimierung den größten Vorteil bringt. Im Folgenden werden die Methode und die Ergebnisse dieser Untersuchung genauer dargestellt.
Die Bachelorarbeit im Rahmen des internationalen Wirtschaftsrechts über die Thematik der autonomen Auslegung des Art. 25 CISG „wesentliche Vertragsver-letzung“ soll einen Überblick über die aktuelle internationale Auslegungspraxis ermöglichen. Weiterhin sollen Tendenzen in der Rechtsprechung aufgezeigt wer-den und die Frage beantwortet werden, inwieweit das Ziel des Übereinkommens – eine einheitliche Auslegung –in der Praxis umgesetzt wird bzw. inwieweit kon-gruente Auslegungen in den einzelnen Ländern vor zu finden sind. Ziel ist es die 22 ausgewählten Entscheidungen im Zuge eines unechten Rechts-vergleiches im Hinblick auf eine normgerechte Interpretation unter Berücksichti-gung der individuellen Parteivereinbarungen zu bewerten. Es soll aufzeigt wer-den, inwieweit das UN-Kaufrecht in Bezug auf Art. 25 CISG einheitlich ausgelegt wird und welche Rolle eine einheitliche und autonome Anwendung des Gesetzestextes spielt. Die Bachelorarbeit ist in einen Theorieteil, der die Kapitel eins bis drei umfasst, und einen Analyseteil, der die Kapitel vier und fünf umfasst, gegliedert. Der The-orieteil soll die Basis für die anschließende Untersuchung bilden. Zunächst wird das UN-Kaufrecht mit seiner Entstehungsgeschichte und dem Ziel des Überein-kommens im ersten Kapitel vorgestellt. Das zweite Kapitel soll einen Überblick über die Auslegungsgrundsätze und Methoden des Art. 7 Abs. 1 CISG geben so-wie den Lückenfüllungsmechanismus des zweiten Abs. erklären. Das dritte Kapi-tel beschäftigt sich mit dem Art. 25 CISG. Das Konzept des Art. wird vorgestellt, bevor die notwendigen Voraussetzungen einer wesentlichen Vertragsverletzung interpretiert werden. Im Zuge der Vorstellung der einzelnen Tatbestandsmerkmale wird der Entstehungsprozess des Kompromisses analysiert und bewertet, der den heutigen Art. widerspiegelt. Als ein letzter Punkt werden die Pflichten des Ver-käufers und Käufers vorgestellt sowie mögliche wesentliche Vertragsverletzungen aus ihnen entwickelt und der Umgang der Praxis mit eben diesen erläutert. Der Analyseteil umfasst die Kapitel vier und fünf. Hier werden die Vorgehensweise (Kapitel 4.1) und die Vergleichskriterien (Kapitel 4.2) des Rechtsvergleiches vor-gestellt sowie die Zielsetzung der Bachelorthesis (Kapitel 4.3) detaillierter erläu-tert. In Kapitel 4.4. werden die ausgewählten Entscheidungstexte sowie deren Ein-teilung in die Analysegruppen vorgenommen. Kapitel 4.5 stellt die eigentliche Analyse der einzelnen Gruppen dar, bevor Kapitel 4.6 diese gruppenübergreifend bewertet. Den Abschluss der Arbeit bildet Kapitel 5 mit einem Ausblick zum Sinn und Zweck einer weiteren Vereinheitlichung und möglichen Wegen zu diesem Ziel. Insgesamt sind 22 Entscheidungen aus verschiedenen Ländern ausgewählt wor-den. Diese sind auf allgemeine Kriterien wie Fallgruppen, Wesentlichkeit, Zusammenfassung des Sachverhaltes, Tenor und wichtige Inhalte untersucht worden. In einem zweiten Schritt sind die Urteile in Entscheidungen von Gerichten & Schiedsgerichten sowie wesentliche und einfache Vertragsverletzung aufgeteilt worden. Zusammenfassend ergeben sich daraus fünf Analysegruppen – vier zum Thema Beschaffenheitsabweichung und eine zum Thema Nicht-/ Falschlieferung. Es wird zum einen der Weg zur Entscheidungsfindung an sich, unter Berücksich-tigung der Tatbestandsmerkmale Nachteil, Vorhersehbarkeit, Behebbarkeit und Erheblichkeit sowie der Beweislastverteilung untersucht. Zum anderen werden die Entscheidungstenore und deren Begründungen miteinander verglichen. Insgesamt ergibt die Untersuchung, dass der Forderung nach Förderung des inter-nationalen Charakters des Übereinkommens nur geringfügig Folge geleitest wird, aber im Großen und Ganzen von einer autonomen und einheitlichen Anwendung und Auslegung des Übereinkommens gesprochen werden kann. Die festgestellten Abweichungen sind auf den dynamischen Prozess der Entscheidungsfindung, Veränderungen des Meinungsstandes zurückzuführen. Insgesamt kann man hier-bei allerdings nicht von einem dauernden Zerfall des entwickelten Konzepts der Einheitlichkeit oder einer nicht-autonomen Auslegung sprechen.
Die vorliegende Arbeit hat sich zum Ziel gesetzt, subjektive Refraktionen im Hellen und im Dunkeln, welche beide mithilfe der modifizierten Fan and Block Methode durchgeführt wurden, miteinander zu vergleichen. Überdies soll die Reproduzierbarkeit der Messgenauigkeit der subjektiven Refraktionen sowohl für den photopischen als auch für den mesopischen Bereich überprüft werden. Die vorliegende Arbeit entstand in Zusammenarbeit mit Nicole Zeller, deren Bachelorarbeit sich schwerpunktmäßig dem Vergleich der subjektiven und objektiven Refraktionen mittels Wellenfrontanalyse widmet. Im Rahmen der Untersuchung wurden 35 Probanden objektiv und subjektiv unter photopischen und mesopischen Bedingungen refraktioniert. Den Grundlagen der Refraktionen, im speziellen der Erläuterung der modifizierten Fan and Block Methode, und deren Durchführung widmet sich der Beginn der Arbeit. Im weiteren Verlauf liegt das Hauptaugenmerk auf der Darstellung und Erläuterung der Refraktionen, welche mittels der Differenz der sphärischen Äquivalente und der Power-Vektor Analyse statistisch erfasst und ausgewertet wurden. Hierdurch gelangte die vorliegende Untersuchung zu dem Ergebnis, dass in der Dämmerung tendenziell eine geringe Änderung (im Bereich bis -0,5 Dioptrien) der subjektiven Refraktion in Richtung Myopie stattfindet. Überdies konnte festgestellt werden, dass mit zunehmender Zylinderstärke die Refraktionsänderungen größer und häufiger werden. Mit Blick auf den objektiven Vergleich der Refraktionen konnte belegt werden, dass in der Dämmerung tendenziell eine geringe Verschiebung (im Bereich bis +0,5 Dioptrien) in Richtung Hyperopie festzustellen ist. Bei der Auswertung mittels der Power-Vektor Analyse konnte hierbei ermittelt werden, dass im Vergleich zum subjektiven Vergleich der Refraktionen die Streuung der Messwerte geringer ist, was darauf schließen lässt, dass die objektiven Refraktionsänderungen kleiner als die subjektiven sind. Abschließend gelangt die Arbeit zu der Empfehlung, dass es aufgrund der nachweisbaren Refraktionsänderungen sinnvoll ist, individuell subjektiv zu überprüfen, ob und in welchem Ausmaß diese abhängig von den Beleuchtungsbedingungen vorliegen, um eine kunden- und situationsgerechte Versorgung zu gewährleisten.
Limited und Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt): Zwei Kapitalgesellschaften im Wettbewerb
(2012)
Als der Europäische Gerichtshof am 9. März 1999 sein Urteil im Fall "Centros"1 verkündete, setzte er hiermit den Grundstein für den Wettbewerb der europäischen Kapitalgesellschaften untereinander. Denn in diesem Urteil, als auch noch einmal in den Fällen "Überseering" aus dem Jahre 20022 und "Inspire Art" von 20033, untermauerte der europäische Gerichtshof die Niederlassungsfreiheit von Kapitalgesellschaften innerhalb der Grenzen der Europäischen Union. Voraussetzung dafür ist, dass diese nach dem Recht ihres Landes wirksam gegründet worden sind. Dementsprechend ist es einem Mitgliedsland nicht gestattet, die Eintragung einer ausländischen Kapitalgesellschaft abzulehnen, selbst wenn deren Gründung nur im EU Ausland erfolgte um nationale, gesellschaftsrechtliche Schutzvorschriften zu umgehen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn das Unternehmen in seinem Gründungsstaat keine Geschäftstätigkeit ausübt und demnach seine Geschäfte nur am Ort seiner Zweigniederlassung abwickelt.
Zu Beginn der Arbeit wird ein kurzer Überblick über die aktuellen Entwicklungen in der Augenoptik gegeben. Dadurch soll im späteren Verlauf gezeigt werden, inwiefern die Anforderungen der Branche bei der Neuentwicklung der Ausbildungsordnung bzw. des Rahmenlehrplans berücksichtigt wurden. Die wichtigsten Änderungen der neuen Ausbildungsordnung und des darin enthaltenen betrieblichen Ausbildungsrahmenplans werden vorgestellt. Die Auswirkungen auf die Arbeit in den Betrieben werden kurz analysiert. Der neue Rahmenlehrplan für das erste Berufsschuljahr wird vorgestellt, die Lernfelder mit denen des alten Plans verglichen und die Umsetzung der Vorgaben in der Ausbildungsordnung betrachtet. Das Lernfeld 2 "Einstärken-Brillengläser kontrollieren und einarbeiten" wird exemplarisch für die Vermittlung theoretischer Grundlagen im ersten Ausbildungsjahr eingehender betrachtet. Die theoretischen und praktischen Inhalte des Lernfelds werden mit ihren jeweiligen Lernzielen erläutert und ihre Bedeutung für die schulische Ausbildung dargelegt. Die Relevanz dieser Inhalte für den Berufsalltag des Augenoptikers wird aufgezeigt. Anschließend wird die zukünftige Bedeutung der Inhalte im Berufsschulunterricht und im betrieblichen Alltag interpretiert. Es wird eine Einschätzung zur künftigen Breite und Tiefe der Inhalte im Unterricht gegeben und mögliche Auswirkungen auf die Art der Stoffvermittlung aufgezeigt. Zum besseren Verständnis werden auch einige wichtige Lehrplanänderungen des zweiten und dritten Ausbildungsjahres kurz beleuchtet. Es zeigt sich, dass die Berufsschulen und Betriebe durch die künftige Betonung der Bereiche Beratung un Verkauf, in der Ausbildung stärker gefordert sind. Die Umstrukturierung der Ausbildung wird zu Kürzungen bei der Vermittlung theoretisch-optischer Grundlagen in der Berufschule führen, um Zeit für andere Inhalte zu gewinnen. Da die Formulierungen des Rahmenlehrplans zum Teil sehr vage gestaltet wurden, sind insbesondere die Berufsschullehrer gefordert in ihrem Unterricht die richtigen Schwerpunkte zu setzen. Auch die Meister- und Hochschulen müssen sich in Zukunft auf ein anderes Niveau der Gesellen einstellen und ihre Inhalte entsprechend anpassen. Der neue Rahmenlehrplan setzt die Anforderungen der Branche nur bedingt um. Die Berufschule kann die Inhalte in Zukunft nur dann hinreichend unterrichten, wenn sie in einem überarbeiteten Lehrplan deutlicher beschrieben werden.
Abstract Das im Rahmen dieser Bachelor Thesis „Kalkulation in der Augenoptik & Hörakustik“ erarbeitete Workbook dient den Augenoptik- und Hörakustik- Studierenden der Hochschule Aalen als Leitfaden für die Vorlesung „Rechnungswesen und Controlling“. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Kalkulation von Verkaufspreisen für die Augenoptik- und Hörakustikbranche. Ziel dieser Bachelor Thesis ist es, für die Studierenden einen praxisorientierten Leitfaden zur Verkaufspreiskalkulation zu erstellen. Dabei wird auf die branchenspezifischen Besonderheiten, die bei der Kalkulation zu beachten sind, eingegangen. Die Bachelor Thesis ist wie folgt aufgebaut: Zunächst werden die Grundlagen des betrieblichen Rechnungswesens erläutert, wobei auf die Aufgaben des internen und externen Rechnungswesens eingegangen wird. Das sich daran anschließende Kapitel beschäftigt sich mit den wichtigsten Fakten der Finanzbuchhaltung, welche die Grundlage der Kalkulation darstellt. Bevor im nächsten Schritt auf die Kalkulation im eigentlichen Sinne eingegangen wird, werden die Aufgaben, Funktionen und grundlegenden Begriffe der Kosten- und Leistungsrechnung vorgestellt. Im darauf folgenden werden die Stufen der Kostenrechnung im Einzelnen und im nächsten Schritt die Aufgaben und der Aufbau des Betriebsabrechnungsbogens beschrieben sowie auf die Kalkulationssätze eingegangen. Nachdem die Grundlagen der Kalkulation erläutert wurden, wird auf die verschiedenen Kostenrechnungssysteme eingegangen. Mit dem Punkt Kostenkontrolle wird das Kapitel abgeschlossen. Die Theorie der Kosten- und Leistungsrechnung lässt sich in direktem Anschluss zu den einzelnen Methoden mittels Übungsaufgaben anwenden und festigen. Das darauf folgende Kapitel setzt sich schließlich mit der Kalkulation in der Hörakustik auseinander. In diesem Zusammenhang wird zunächst auf die Branchenspezifika hinsichtlich der Kalkulation eingegangen, worauf dann die Anwendung der Erkenntnisse aus der Augenoptik- in der Hörakustikbranche folgt. Zu Letzt folgt das Fazit: Dort findet eine kritische Auseinandersetzung mit der Kalkulation in der Augenoptik und Hörakustik statt.
„Wie hört Nkhoma?“ Studie zur Untersuchung der Hörfähigkeit malawischer Schülerinnen und Schüler
(2012)
In Nkhoma (Malawi) wurden im Zeitraum von Februar bis Mai 2010, 143 Schüler im Alter von 10 – 24 Jahren auf ihr Hörvermögen getestet. Nach der Begutachtung des äußeren Ohres, des Gehörgangs und des Trommelfells wurden die Hörschwellen mit einem Handaudiometer des Typs MA 33 von Maico ermittelt. Anhand eines Fragebogens wurden wichtige Hintergrundinformationen und Einflussfaktoren vor Beginn der Messung erfasst. Diese beinhalteten persönliche Hörgewohnheiten, wie zum Beispiel das Spielen eines Instrumentes oder das Musikhören mit einem MP3- Player. Auch physiologische und medizinische Aspekte wurden anhand des Fragebogens erfasst, beispielsweise das Auftreten von Tinnitus und Mittelohrentzündungen oder die Einnahme von Medikamenten. Die gesammelten Daten wurden statistisch aufbereitet und ausgewertet. Von den 143 Schülerinnen und Schülern wiesen 62 % eine unauffällige Hörschwelle auf. Bei 38 % der Untersuchten war ein Hörverlust > 25 dB festzustellen. Hierunter waren 16 % der Hörstörungen Schallleitungs- und 22 % Schallempfindungsstörungen. Bei der Untersuchung auf Zusammenhänge zwischen Eigenschaften aus den Fragebögen und einem Hörverlust ergab sich in keiner Beziehung eine Signifikanz. Knapp ein Viertel aller Schüler hatten eine auffällig starke Cerumenbildung. Die Analyse von Mittelohrentzündungen in Verknüpfung mit einem Hörverlust ergab, dass mit einer Irrtumswahrscheinlichkeit von 6 % ein Zusammenhang besteht.
Hintergrund: Ziel dieser Bachelorarbeit war zu überprüfen, welche Auswirkungen Corneal Cross Linking auf die weitere Versorgung von Keratokonuspatienten mit formstabilen Kontaktlinsen hat. Patienten und Methode: 15 Keratokonuspatienten, die formstabile Kontaktlinsen trugen und in der Vergangenheit eine Kollagenvernetzung erhalten hatten, wurden anhand ihrer Patientendaten hinsichtlich der Veränderungen von Hornhautradien, Sehleistung und Kontaktlinsenparametern untersucht. Ergebnisse: Der flache Hornhautmeridian vor CCL (MW 7,25mm, SD ±0,48mm) unterscheidet sich nicht signifikant (Wilcoxon, p=10%) vom flachen Hornhautmeridian nach CCL (MW 7,27mm, SD ±0,48mm). Alle Patienten konnten nach dem Eingriff weiterhin mit Kontaktlinsen versorgt werden, jedoch wurde bei 13 Patienten eine Neuanpassung aufgrund von Änderungen des Brechwerts oder der Linsengeometrie vorgenommen.. Die Sehleistung mit Kontaktlinsen war nach Corneal Cross Linking bei 13 Patienten gleichbleibend oder besser. Schlussfolgerung: Die Ergebnisse zeigen, dass eine Folgeversorgung mit Kontaktlinsen nach Corneal Cross Linking möglich ist und keine zusätzlichen Probleme als bei normaler Kontaktlinsenversorgung für den Anpasser darstellt. Erfahren jedoch die Hornhautradien bzw. der Brechwert eine Veränderung, sollten neue Kontaktlinsen angepasst werden, um eine bestmögliche Sehleistung für den Patienten zu erreichen.
Kenntnisse über die Faktoren des Erfolgs sind für jeden Unternehmer von großer Wichtigkeit. Die Erfolgsfaktorenforschung befasst sich mit der Identifizierung jener Größen, welche den Erfolg eines Unternehmens positiv beeinflussen. Anders als in anderen Branchen kam die empirische Erfolgsfaktorenforschung bislang in der Augenoptik nicht zum Einsatz. Dies gilt es zu ändern. Ziel dieser Bachelorarbeit ist die Identifizierung möglicher branchenspezifischer Erfolgsfaktoen mittels Anwendung des Konzepts der Erfolgsfaktorenforschung. Deshalb wird eine Befragung unabhängiger Augenoptiker durchgeführt. In der Befragung wird deutlich, dass gewisse Unterschiede in Form möglicher Erfolgsfaktoren existieren und dass das Konzept der Erfolgsfaktorenforschung auf die Augenoptik anwendbar ist.
Das Internet ist nicht mehr Gegner des stationären Einzelhandels, sondern Kontaktstelle zwischen Fachgeschäften und Kunden. Eine Möglichkeit mit Nachfragern in Kontakt zu treten ist ein Onlineshop, wobei nicht primär die Verkaufsfunktion im Vordergrund stehen muss. WinIPRO, die professionelle Branchensoftware für Augenoptiker und Hörakustiker, soll als Ziel dieser Arbeit mit geeigneten, marktkonformen Schnittstellen ausgestattet werden, um bestehende und neue Onlineshop-Systeme anbinden zu können. Um herauszufinden, welche Anforderungen erfüllt werden müssen, wird mit Hilfe der IPRO GmbH eine Umfrage unter deren Kunden durchgeführt. Aus technischer Sicht werden als Anbindungsmöglichkeiten Web Services und alternative Möglichkeiten, soweit für das Vorhaben nötig, branchenspezifisch diskutiert.