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The present study deals with the topic how a town can use its cultural heritage or,
more precisely, its industrial culture as a means to market itself as an innovative
business location and to foster a more pronounced sense of civic cohesion among
residents. Economic theory suggests that, nowadays, traditional location factors
such as access to resources and a performant infrastructure are less important than
in the industrial age. Recently, factors like a city’s potential to generate and retain
human and creative capital have emerged. Accordingly, the economic and social
role of cities has shifted – from a place where workers lived and manufactured
goods towards a deeply interwoven ecosystem of knowledge-intense value creation.
The question at the root of the present study is how Heidenheim’s rich industrial
cultural heritage can be used as a future-pointing source of power for rebranding
the town. This rebranding concept has to be developed according to the town’s role
in past, present and future, thus creating actual economic and societal value.
Industrial culture bears branding potential and is closely related to various aspects
of modern life and work. The study examines possibilities to create awareness for
these relations connecting past, present and future. Their relevance shall be
emphasized in order to establish both points of orientation and authenticity of place
in times when macroeconomic and societal trends are difficult to predict. Ideally,
residents shall be given a sort of local identification to hold on to, and potential
investors and entrepreneurs shall be encouraged to sustainably experience the
innovation-based DNA of Heidenheim. Therefore, the study searches for a value
proposition that takes into account the points mentioned above on terms of an
innovative theoretic framework. As a result of this thesis, precise suggestions for
the implementation of a new branding strategy based on the conceptual guidelines
developed in this study will be proposed to the municipality of Heidenheim and, in
addition, an interface using principles of virtual and augmented reality will be
introduced.
Die Bachelorarbeit im Rahmen des internationalen Wirtschaftsrechts über die Thematik der autonomen Auslegung des Art. 25 CISG „wesentliche Vertragsver-letzung“ soll einen Überblick über die aktuelle internationale Auslegungspraxis ermöglichen. Weiterhin sollen Tendenzen in der Rechtsprechung aufgezeigt wer-den und die Frage beantwortet werden, inwieweit das Ziel des Übereinkommens – eine einheitliche Auslegung –in der Praxis umgesetzt wird bzw. inwieweit kon-gruente Auslegungen in den einzelnen Ländern vor zu finden sind. Ziel ist es die 22 ausgewählten Entscheidungen im Zuge eines unechten Rechts-vergleiches im Hinblick auf eine normgerechte Interpretation unter Berücksichti-gung der individuellen Parteivereinbarungen zu bewerten. Es soll aufzeigt wer-den, inwieweit das UN-Kaufrecht in Bezug auf Art. 25 CISG einheitlich ausgelegt wird und welche Rolle eine einheitliche und autonome Anwendung des Gesetzestextes spielt. Die Bachelorarbeit ist in einen Theorieteil, der die Kapitel eins bis drei umfasst, und einen Analyseteil, der die Kapitel vier und fünf umfasst, gegliedert. Der The-orieteil soll die Basis für die anschließende Untersuchung bilden. Zunächst wird das UN-Kaufrecht mit seiner Entstehungsgeschichte und dem Ziel des Überein-kommens im ersten Kapitel vorgestellt. Das zweite Kapitel soll einen Überblick über die Auslegungsgrundsätze und Methoden des Art. 7 Abs. 1 CISG geben so-wie den Lückenfüllungsmechanismus des zweiten Abs. erklären. Das dritte Kapi-tel beschäftigt sich mit dem Art. 25 CISG. Das Konzept des Art. wird vorgestellt, bevor die notwendigen Voraussetzungen einer wesentlichen Vertragsverletzung interpretiert werden. Im Zuge der Vorstellung der einzelnen Tatbestandsmerkmale wird der Entstehungsprozess des Kompromisses analysiert und bewertet, der den heutigen Art. widerspiegelt. Als ein letzter Punkt werden die Pflichten des Ver-käufers und Käufers vorgestellt sowie mögliche wesentliche Vertragsverletzungen aus ihnen entwickelt und der Umgang der Praxis mit eben diesen erläutert. Der Analyseteil umfasst die Kapitel vier und fünf. Hier werden die Vorgehensweise (Kapitel 4.1) und die Vergleichskriterien (Kapitel 4.2) des Rechtsvergleiches vor-gestellt sowie die Zielsetzung der Bachelorthesis (Kapitel 4.3) detaillierter erläu-tert. In Kapitel 4.4. werden die ausgewählten Entscheidungstexte sowie deren Ein-teilung in die Analysegruppen vorgenommen. Kapitel 4.5 stellt die eigentliche Analyse der einzelnen Gruppen dar, bevor Kapitel 4.6 diese gruppenübergreifend bewertet. Den Abschluss der Arbeit bildet Kapitel 5 mit einem Ausblick zum Sinn und Zweck einer weiteren Vereinheitlichung und möglichen Wegen zu diesem Ziel. Insgesamt sind 22 Entscheidungen aus verschiedenen Ländern ausgewählt wor-den. Diese sind auf allgemeine Kriterien wie Fallgruppen, Wesentlichkeit, Zusammenfassung des Sachverhaltes, Tenor und wichtige Inhalte untersucht worden. In einem zweiten Schritt sind die Urteile in Entscheidungen von Gerichten & Schiedsgerichten sowie wesentliche und einfache Vertragsverletzung aufgeteilt worden. Zusammenfassend ergeben sich daraus fünf Analysegruppen – vier zum Thema Beschaffenheitsabweichung und eine zum Thema Nicht-/ Falschlieferung. Es wird zum einen der Weg zur Entscheidungsfindung an sich, unter Berücksich-tigung der Tatbestandsmerkmale Nachteil, Vorhersehbarkeit, Behebbarkeit und Erheblichkeit sowie der Beweislastverteilung untersucht. Zum anderen werden die Entscheidungstenore und deren Begründungen miteinander verglichen. Insgesamt ergibt die Untersuchung, dass der Forderung nach Förderung des inter-nationalen Charakters des Übereinkommens nur geringfügig Folge geleitest wird, aber im Großen und Ganzen von einer autonomen und einheitlichen Anwendung und Auslegung des Übereinkommens gesprochen werden kann. Die festgestellten Abweichungen sind auf den dynamischen Prozess der Entscheidungsfindung, Veränderungen des Meinungsstandes zurückzuführen. Insgesamt kann man hier-bei allerdings nicht von einem dauernden Zerfall des entwickelten Konzepts der Einheitlichkeit oder einer nicht-autonomen Auslegung sprechen.
Angesichts knapper werdender Finanzmittel und der Erhaltung und Förderung von gesellschaftlicher Akzeptanz für Entwicklungsprojekte, ist deren nachhaltige Wirksamkeit von zentralem Interesse. Zur Beurteilung des Erfolgs von Entwicklungszusammenarbeit hat der Ausschuss für Entwicklungshilfe der OECD internationale Evaluationskriterien geschaffen.
Ziel der Arbeit ist es, das gemeinsame Schwerhörigenhilfsprojekt vom Lions Club Kelkheim und Lions Club Anuradhapura „Hilfe für kleine Ohren“ in Sri Lanka vorzustellen und seine bislang erreichte Wirkung bezüglich seiner Zielsetzung zur nachhaltigen Entwicklung zu analysieren und gegebenenfalls Optimierungsmöglichkeiten für zukünftige Entscheidungsprozesse zu formulieren.
Die Evaluierung berücksichtigt die Rahmenbedingungen des Projekts und basiert auf der Auswertung einer Umfrage zum Anpasserfolg von Hörgeräten durch lokale Mitarbeiter. Zusätzlich werden die Patientendaten und die Ausbildung der lokalen Mitarbeiter zur Beratung und Anpassung von Hörgeräten analysiert.
Das Ergebnis der Diskussion zeigen, dass in mehreren Bereichen Erfolge zu verzeichnen sind. Insbesondere in der Relevanz und der Effizienz der Entwicklungsmaßnahme. Sie tragen zu den kurzfristigen und teilweise auch zu den langfristigen Projektzielen bei. Dabei wird speziell die Verbesserung der Situation für die Schwerhörigen und die finanzielle und personelle Unabhängigkeit des Projekts angestrebt. Doch es zeigen sich auch Schwächen die das langfristige Fortbestehen des Projekts gefährden und die Effektivität der Maßnahme beschränken.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass das Projekt „Hilfe für kleine Ohren“ in Sri Lanka noch am Anfang steht. Es ist zwar ein solider Grundstein gelegt, dennoch werden weitere Unterstützungsmaßnahmen zur Verbesserung der Schwerhörigenversorgung und deren langfristigen Wirksamkeit notwendig sein. Dabei handelt es sich unter anderem um die Ausbildung weiterer lokaler Mitarbeiter in der Versorgung mit Hörhilfen. Diese könnten in regelmäßigen Abständen durch freiwillige Hörakustiker oder Hörakustik-Studenten im Rahmen ihres Studiums und unter Einbeziehung lokalen Fachpersonals zusätzlich unterstützt werden.
Brand Identity
(2019)
Biometrie des Auges
(2020)
Das Ziel dieser Studie besteht darin, 200 Probanden an den Zeiss-Geräten i.Profiler und IOL Maser 500 zu vermessen, um ein individuelles Augenmodel überprüfen zu können.
Zusätzlich wird untersucht wie das Sphärische Äquivalent (SÄ) der Probanden, mit der jeweiligen Augenlänge und der Vorderkammertiefe korreliert. Die Messungen der zufällig ausgewählten Probanden erfolgten immer am rechten Auge zwischen 9:00 und 15:00 Uhr.
Circa 15% der Einwohner in Marokko leben unterhalb der Armutsgrenze. Eine gute medizinische Versorgung und die Versorgung mit Sehhilfen sind nicht gewährleistet. Bisher gibt es nur wenig Zusammenarbeit zwischen Marokko und Deutschland bezüglich Sehhilfen. Im Rahmen der vorliegenden Bachelorarbeit ist eine Zusammenarbeit zwischen den marokkanischen und deutschen Vereinen an drei Orten zustande gekommen. Diese Arbeit wird auf langfristige Basis eingeführt und drei Termine sind bereits für das kommende Jahr 2016 vereinbart. Es wurde untersucht, welche Form der Unterstützung für eine bessere Versorgung von Sehhilfen für die arme Landbevölkerung von Marokko geeignet wäre, wie man das am besten realisieren könnte und welche Stärken bei den Sehhilfen erforderlich sind.
Zur Bestimmung der benötigten Stärken der Sehhilfen wurden 180 Patienten in drei verschiedenen Orten in Südmarokko untersucht. In der Untersuchung wird die Sehschärfe mit und ohne Korrektion überprüft. Zudem wurden Kontakte zu verschiedenen Hilfsorganisationen geknüpft und bewertet.
Die Ergebnisse dieser Studie zeigen, dass es in der marokkanischen Landbevölkerung teilweise zu sehr hoher Fehlsichtigkeit kommt, die zu selten oder zu spät mit Sehhilfen korrigiert werden.
Nicht nur an diesen drei Orten, sondern überall, insbesondere in den Dörfern auf dem Land. Deswegen gibt es viele andere Stellen an denen die Menschen mit Sehhilfen versorgt werden können.
Das Ziel dieser Thesis ist es, eine UV-durchlässige Brillenfassung zu entwi-ckeln, welche aus kosmetischen Gründen zur Reduktion des Bräunungsabdrucks getragen wird. Hierfür wurde mithilfe einer Online-Umfrage eine Bedarfsanalyse durchgeführt.
Um eine solche Studie durchführen zu können, werden die notwendigen theoretischen und produktionspraktischen Vorüberlegungen angestellt. Im ersten Teil der Arbeit wird zunächst darauf eingegangen in welchen Branchen UV-durchlässige Materialien zum Einsatz kommen. Wichtige Ergebnisse können aus dem Bereich der Textilindustrie und dem Solarienbau gewonnen werden. Es stellt sich heraus, dass beispielsweise das Material Plexiglas® GS Sunactive der Firma Evonik Industries, für den Bau eines Prototyps geeignet sein kann.
Ein zentrales Ergebnis der durchgeführten Umfrage ist, dass 56 % der Befragten den Bräunungsabdruck ihrer Korrektionsbrille als störend empfinden. Frauen stört dieser signifikant stärker als Männer. Ein deutlich größerer Anteil der Befragten empfindet den Bräunungsabdruck ihrer Sonnenbrille als störend. Eine weitere wichtige Erkenntnis ist, dass weniger Befragte ihre Sonnenbrille zum Bräunen absetzen würden, hinterließe sie keinen Bräunungsabdruck. Dies würde zum Schutz der Augen beitragen. Insgesamt hätten 70 % der Befragten, Interesse an einer UV-durchlässigen Brillenfassung und wären auch bereit, hier einen höheren Preis zu bezahlen, als für eine handelsübliche Brillenfassung.
Beim Bau des Prototyps müssen einige DIN-Normen beachtet werden. Das verwendete Material darf die Gesundheit und Sicherheit des Trägers nicht beeinflussen. Die Augen müssen vor schädlichen UV-Strahlen geschützt werden, weshalb die Gläser weiterhin mit UV-Schutz ausgestattet sein müssten. Der fertige Prototyp muss ferner eine angemessene mechanische Stabilität und Temperaturbeständigkeit aufweisen.
Der fertige Prototyp zeigt, dass es möglich ist, eine UV-durchlässige Brillenfas-sung, die eine ausreichend mechanische Stabilität und Temperaturbeständigkeit hat, zu entwickeln und zu produzieren. Wie die Umfrage gezeigt hat, gibt es Interessenten und somit eine potentielle Nachfragesituation für eine derartige Produktneuheit; auf den im Zusammenhang mit dieser Arbeit gefertigten Prototypen wird im Verlauf der Arbeit näher eingegangen.
Einleitung:
Die vorliegende Studie befasst sich mit dem Thema „Barrierefreiheit“ für Menschen mit einer Hörschädigung. Das Ziel dieser Arbeit ist, zu analysieren, ob die Chance auf eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben von hörbeeinträchtigten Personen besteht, und ob ein Unterschied im Grad der Barrierefreiheit zwischen den Teilnehmern aus dem Ostalbkreis und Deutschland festzustellen ist.
Material und Methoden:
Es wurde jeweils ein Fragebogen für schwerhörige (22 Fragen) und gehörlose Personen (20 Fragen) erstellt. Verteilt wurden die Fragebögen in Aalen und Schwäbisch Gmünd. Deutschlandweit hatten alle hörbeeinträchtigten Menschen die Möglichkeit, auf einem Online-Portal teilzunehmen. Der Austausch zur Befragung der Stadt Aalen nach barrierefreien Einrichtungen fand per E-Mail statt.
Ergebnisse:
Der Grad der Barrierefreiheit im Ostalbkreis und Deutschland weist keine signifikanten Unterschiede auf. Der Vergleich zwischen Gehörlosen und Schwerhörigen zeigte auf, dass insbesondere im Berufsleben die Schwerhörigen auf weniger Hindernisse trafen als die Gehörlosen. Das Thema „barrierefreie Medien“ und die fehlende Ausstattung von technischen Höranlagen in Einrichtungen machte die Unzufriedenheit auf beiden Seiten deutlich. Bei der Gegenüberstellung von gehörlosen Schülern und Erwachsenen kam zum Vorschein, dass die Schüler mit ihrer Taubheit besser zurechtkamen als die Erwachsenen. Barrierefreie Einrichtungen waren in er Stadt Aalen kaum zu finden.
Diskussion:
Die Ergebnisse zeigen, dass Handlungsbedarf im Ostalbkreis sowie in ganz Deutschland zum Thema“ Barrierefreiheit“ für hörgeschädigte Menschen besteht. Dies gilt insbesondere für die Bereiche Medien, Bildungsstätten, Arbeitsplätze sowie die Teilhabe am öffentlichen Leben.
Schlussfolgerungen:
Ein barrierefreies Leben in den Bereichen Bildung, Beruf/Arbeit und Teilhabe am öffentlichen Leben im Ostalbkreis und ganz Deutschland ist noch nicht möglich.
Das Ziel dieser Bachelorarbeit ist es, die Auswirkungen, welche Lösungsmittel auf die Brillenfassungen aus Kunststoff haben können, untereinander zu vergleichen.
Im ersten Teil der Arbeit werden Grundlagen zu verschiedenen Brillenkunst-stoffen und Lösungsmitteln aufgeführt. Außerdem werden Prüftechniken der allgemeinen Kunststofftechnik beschrieben, die die Beständigkeit eines Kunststoffmaterials auf ein chemisches Medium untersuchen.
Im zweiten Teil dieser Bachelorthesis wird ein Versuch durchgeführt, der die Auswirkungen der Lösungsmittel Aceton, Ethanol, Isopropanol und Benzin auf verschiedene Kunststofffassungen aus Zelluloseacetat und Polyamid vergleicht. Dafür müssen im Vorfeld die zu untersuchenden Kunststofffassungen ausgewählt und die Lösungsmittel festgelegt werden. Bei der Versuchsdurchführung wird Wert auf ein praxisnahes Auftragen der Lösungsmittelmenge gelegt.
Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen vor allem, dass nicht alle verwendeten Lösungsmittel schädliche Veränderungen an den Materialoberflächen auslösen.
Die Lösungsmittel Benzin, Ethanol und Isopropanol sind als Reinigungsmittel bekannt.
Sie zeigen bei diesem Kurzzeitversuch überwiegend positive Veränderungen bezüglich der Materialoberfläche. Während Benzin größtenteils keine Veränderungen zeigt, weisen Ethanol und Isopropanol polierende Effekte auf. Jedoch zeigt Ethanol in diesem Versuch an den Polyamidfassungen auch oberflächenmattierende Auswirkungen. Daher gilt als Ergebnis festzuhalten, dass das Reinigungsmittel mit der schonensten und mit einer polierenden Wirkung Isopropanol ist und in dieser Hinsicht Ethanol auch ersetzen könnte.
Neben den Auswirkungen der Lösungsmittel, soll die Notwendigkeit einer guten Materialkunde des Augenoptikers verdeutlicht werden.
Zu Beginn der Arbeit wird ein kurzer Überblick über die aktuellen Entwicklungen in der Augenoptik gegeben. Dadurch soll im späteren Verlauf gezeigt werden, inwiefern die Anforderungen der Branche bei der Neuentwicklung der Ausbildungsordnung bzw. des Rahmenlehrplans berücksichtigt wurden. Die wichtigsten Änderungen der neuen Ausbildungsordnung und des darin enthaltenen betrieblichen Ausbildungsrahmenplans werden vorgestellt. Die Auswirkungen auf die Arbeit in den Betrieben werden kurz analysiert. Der neue Rahmenlehrplan für das erste Berufsschuljahr wird vorgestellt, die Lernfelder mit denen des alten Plans verglichen und die Umsetzung der Vorgaben in der Ausbildungsordnung betrachtet. Das Lernfeld 2 "Einstärken-Brillengläser kontrollieren und einarbeiten" wird exemplarisch für die Vermittlung theoretischer Grundlagen im ersten Ausbildungsjahr eingehender betrachtet. Die theoretischen und praktischen Inhalte des Lernfelds werden mit ihren jeweiligen Lernzielen erläutert und ihre Bedeutung für die schulische Ausbildung dargelegt. Die Relevanz dieser Inhalte für den Berufsalltag des Augenoptikers wird aufgezeigt. Anschließend wird die zukünftige Bedeutung der Inhalte im Berufsschulunterricht und im betrieblichen Alltag interpretiert. Es wird eine Einschätzung zur künftigen Breite und Tiefe der Inhalte im Unterricht gegeben und mögliche Auswirkungen auf die Art der Stoffvermittlung aufgezeigt. Zum besseren Verständnis werden auch einige wichtige Lehrplanänderungen des zweiten und dritten Ausbildungsjahres kurz beleuchtet. Es zeigt sich, dass die Berufsschulen und Betriebe durch die künftige Betonung der Bereiche Beratung un Verkauf, in der Ausbildung stärker gefordert sind. Die Umstrukturierung der Ausbildung wird zu Kürzungen bei der Vermittlung theoretisch-optischer Grundlagen in der Berufschule führen, um Zeit für andere Inhalte zu gewinnen. Da die Formulierungen des Rahmenlehrplans zum Teil sehr vage gestaltet wurden, sind insbesondere die Berufsschullehrer gefordert in ihrem Unterricht die richtigen Schwerpunkte zu setzen. Auch die Meister- und Hochschulen müssen sich in Zukunft auf ein anderes Niveau der Gesellen einstellen und ihre Inhalte entsprechend anpassen. Der neue Rahmenlehrplan setzt die Anforderungen der Branche nur bedingt um. Die Berufschule kann die Inhalte in Zukunft nur dann hinreichend unterrichten, wenn sie in einem überarbeiteten Lehrplan deutlicher beschrieben werden.