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Limited und Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt): Zwei Kapitalgesellschaften im Wettbewerb
(2012)
Als der Europäische Gerichtshof am 9. März 1999 sein Urteil im Fall "Centros"1 verkündete, setzte er hiermit den Grundstein für den Wettbewerb der europäischen Kapitalgesellschaften untereinander. Denn in diesem Urteil, als auch noch einmal in den Fällen "Überseering" aus dem Jahre 20022 und "Inspire Art" von 20033, untermauerte der europäische Gerichtshof die Niederlassungsfreiheit von Kapitalgesellschaften innerhalb der Grenzen der Europäischen Union. Voraussetzung dafür ist, dass diese nach dem Recht ihres Landes wirksam gegründet worden sind. Dementsprechend ist es einem Mitgliedsland nicht gestattet, die Eintragung einer ausländischen Kapitalgesellschaft abzulehnen, selbst wenn deren Gründung nur im EU Ausland erfolgte um nationale, gesellschaftsrechtliche Schutzvorschriften zu umgehen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn das Unternehmen in seinem Gründungsstaat keine Geschäftstätigkeit ausübt und demnach seine Geschäfte nur am Ort seiner Zweigniederlassung abwickelt.
Die Bachelorarbeit im Rahmen des internationalen Wirtschaftsrechts über die Thematik der autonomen Auslegung des Art. 25 CISG „wesentliche Vertragsver-letzung“ soll einen Überblick über die aktuelle internationale Auslegungspraxis ermöglichen. Weiterhin sollen Tendenzen in der Rechtsprechung aufgezeigt wer-den und die Frage beantwortet werden, inwieweit das Ziel des Übereinkommens – eine einheitliche Auslegung –in der Praxis umgesetzt wird bzw. inwieweit kon-gruente Auslegungen in den einzelnen Ländern vor zu finden sind. Ziel ist es die 22 ausgewählten Entscheidungen im Zuge eines unechten Rechts-vergleiches im Hinblick auf eine normgerechte Interpretation unter Berücksichti-gung der individuellen Parteivereinbarungen zu bewerten. Es soll aufzeigt wer-den, inwieweit das UN-Kaufrecht in Bezug auf Art. 25 CISG einheitlich ausgelegt wird und welche Rolle eine einheitliche und autonome Anwendung des Gesetzestextes spielt. Die Bachelorarbeit ist in einen Theorieteil, der die Kapitel eins bis drei umfasst, und einen Analyseteil, der die Kapitel vier und fünf umfasst, gegliedert. Der The-orieteil soll die Basis für die anschließende Untersuchung bilden. Zunächst wird das UN-Kaufrecht mit seiner Entstehungsgeschichte und dem Ziel des Überein-kommens im ersten Kapitel vorgestellt. Das zweite Kapitel soll einen Überblick über die Auslegungsgrundsätze und Methoden des Art. 7 Abs. 1 CISG geben so-wie den Lückenfüllungsmechanismus des zweiten Abs. erklären. Das dritte Kapi-tel beschäftigt sich mit dem Art. 25 CISG. Das Konzept des Art. wird vorgestellt, bevor die notwendigen Voraussetzungen einer wesentlichen Vertragsverletzung interpretiert werden. Im Zuge der Vorstellung der einzelnen Tatbestandsmerkmale wird der Entstehungsprozess des Kompromisses analysiert und bewertet, der den heutigen Art. widerspiegelt. Als ein letzter Punkt werden die Pflichten des Ver-käufers und Käufers vorgestellt sowie mögliche wesentliche Vertragsverletzungen aus ihnen entwickelt und der Umgang der Praxis mit eben diesen erläutert. Der Analyseteil umfasst die Kapitel vier und fünf. Hier werden die Vorgehensweise (Kapitel 4.1) und die Vergleichskriterien (Kapitel 4.2) des Rechtsvergleiches vor-gestellt sowie die Zielsetzung der Bachelorthesis (Kapitel 4.3) detaillierter erläu-tert. In Kapitel 4.4. werden die ausgewählten Entscheidungstexte sowie deren Ein-teilung in die Analysegruppen vorgenommen. Kapitel 4.5 stellt die eigentliche Analyse der einzelnen Gruppen dar, bevor Kapitel 4.6 diese gruppenübergreifend bewertet. Den Abschluss der Arbeit bildet Kapitel 5 mit einem Ausblick zum Sinn und Zweck einer weiteren Vereinheitlichung und möglichen Wegen zu diesem Ziel. Insgesamt sind 22 Entscheidungen aus verschiedenen Ländern ausgewählt wor-den. Diese sind auf allgemeine Kriterien wie Fallgruppen, Wesentlichkeit, Zusammenfassung des Sachverhaltes, Tenor und wichtige Inhalte untersucht worden. In einem zweiten Schritt sind die Urteile in Entscheidungen von Gerichten & Schiedsgerichten sowie wesentliche und einfache Vertragsverletzung aufgeteilt worden. Zusammenfassend ergeben sich daraus fünf Analysegruppen – vier zum Thema Beschaffenheitsabweichung und eine zum Thema Nicht-/ Falschlieferung. Es wird zum einen der Weg zur Entscheidungsfindung an sich, unter Berücksich-tigung der Tatbestandsmerkmale Nachteil, Vorhersehbarkeit, Behebbarkeit und Erheblichkeit sowie der Beweislastverteilung untersucht. Zum anderen werden die Entscheidungstenore und deren Begründungen miteinander verglichen. Insgesamt ergibt die Untersuchung, dass der Forderung nach Förderung des inter-nationalen Charakters des Übereinkommens nur geringfügig Folge geleitest wird, aber im Großen und Ganzen von einer autonomen und einheitlichen Anwendung und Auslegung des Übereinkommens gesprochen werden kann. Die festgestellten Abweichungen sind auf den dynamischen Prozess der Entscheidungsfindung, Veränderungen des Meinungsstandes zurückzuführen. Insgesamt kann man hier-bei allerdings nicht von einem dauernden Zerfall des entwickelten Konzepts der Einheitlichkeit oder einer nicht-autonomen Auslegung sprechen.