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Ziel dieser Arbeit ist es, die herstellerspezifische Umsetzung der präskriptiven Formeln NAL-NL2 und DSL v5.0 bezogen auf die MPO an drei ausgewählten Geräten in zwei simulierten Patientenfällen einer cochleären Schwerhörigkeit zu vergleichen. Die maximale Schalldruckpegelleistung für tone burst Signale werden über die Messboxmessung am Kuppler und am Kemar im Freifeld für das Antaro Mini mit Tragehaken von Hansaton Akustik, das Bolero Q90 von Phonak und dem Alta Mini HDO 85 von Oticon untersucht. Die Messwerte der Kupplermessung zeigen keine eindeutige Normalverteilung und signifikante Unterschiede innerhalb der Formel mit dem spezifischen Hörverlust zwischen den Hörgeräten. Mit dem Ziel die Restdynamik des Hörgeschädigten mit Hörgeräten maximal aus-zunutzen, stellt das Bolero für NAL-NL2 und DSL v5.0, für beide Hörverluste die meiste Dynamik bereit. Für DSL v5.0 ist die Abweichung der MPO geringer bezogen auf die Unbehaglichkeitsschwelle als NAL-NL2. Für NAL-NL2 zeigt des Antaro die geringsten Unterschiede von -11,5 dB bis 0,5 dB bei 500 Hz und 3 kHz zur 80 Isophone für den Hochtonsteilabfall, Das Bolero und Alta überschreiten sie bis zu 31,5 dB bei 3 kHz. Die DSL Zielwerte werden mit einer gemittelten Abweichung des Bolero von -0,96 dB für den Hochtonsteilabfall und -0,13 dB für den Hochtonschrägabfall vor dem Antaro mit -1,37 dB / -2,94 dB und dem Alta mit -6,31 dB /-3,30 dB unterschritten. Alle diese Ergebnisse zeigen, dass die Hersteller die präskriptiven Formeln abgeändert haben und weitere Erkenntnisse hinzugefügt haben. NAL-NL2 und DSL v5.0 sind Hörgeräte unabhängige Formeln, d.h. unter optimalen Bedingungen sollten die Hörgeräte gleiche MPO Begrenzungen für die gleiche Formel und Hörverlust aufzeigen. Diese Hypothese wird nicht bestätigt.
Mit seinem Urteil vom 25.02.19911 wollte der BFH lediglich klarstellen, dass Mitunternehmer der Untergesellschaft (abgesehen von weiteren Direktbeteiligten) nur die Obergesellschaft ist und nicht die Obergesellschafter. In der Literatur und Praxis wurde dieses „großzügige Machtwort“ des BFH jedoch aufgrund seiner missglückten Formulierung in der Form aufgefasst, als habe die Obergesellschaft eine abschirmende Wirkung in Hinblick auf Leistungsbeziehungen zwischen der Untergesellschaft und den lediglich an der Obergesellschaft beteiligten Obergesellschaftern. Durch diese Formulierung ergab sich die steuerliche Gestaltungsmöglichkeit, durch ebensolche Leistungsbeziehungen, wie Nutzungsüberlassungen zwischen Obergesellschaftern und Untergesellschaft, die Gewerbesteuer auf Ebene der Untergesellschaft zu minimieren. Grund dafür war, dass diese überlassenen Wirtschaftsgüter mangels direkter Mitunternehmerschaft des Obergesellschafters bei der Untergesellschaft kein Sonderbetriebsvermögen darstellten und somit auf der zweiten Gewinnermittlungsstufe die daraus resultierenden Aufwendungen auch nicht neutralisiert werden mussten. Dies veranlasste den Gesetzgeber dazu, im Rahmen des Steueränderungsgesetzes vom 25.02.19923 mit der Einführung des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG dieser Gestaltung einen Riegel vorzuschieben. Durch die neue Norm wurde der Obergesellschafter, welcher mit der Untergesellschaft in Leistungsbeziehungen trat, einem direkt an der Untergesellschaft beteiligten Mitunternehmer gleichgestellt. Insofern war die „Rechtsformalternative“ nicht mehr attraktiv; was blieb waren jedoch die Doppel-stockstrukturen.
Im Rahmen dieser Bachelorarbeit MATLAB in Augenoptik und Höorakustik wird eine Plattform entwickelt, die die Studierenden im Studiengang Augenoptik/Augenoptik und Hörakustik an der Hochschule Aalen dabei unterstützt, sich mathematische Inhalte selbst zu erarbeiten und den Umgang mit MATLAB zu erlernen. Mithilfe von MATLAB wird die Anwendung mathematischer Grundlagen auf augenoptische und hörakustische Inhalte praxisorientiert umsetzt. Um dies erreichen zu können, werden die notwendigen Vorüberlegungen angestellt. Hier wird zunächst auf den Begriff des e-Learning eingegangen, anschließend wird in einem Vergleich festgestellt, dass andere Hochschulen mit fachlich ähnlichen Bachelor-Studiengängen der Augenoptik/Optometrie in Deutschland MATLAB bisher nicht in ihre Lehre integriert haben. Fachverwandte Bachelor-Studiengänge wie solche der Feinwerktechnik oder Optoelektronik/ Lasertechnik hingegen lehren durchgängig MATLAB oder andere fachlich relevante Programmiersprachen. Zudem wird mithilfe einer Befragung der Studierenden im Studiengang Augenoptik/Augenoptik und Hörakustik an der Hochschule Aalen festgestellt, dass ein grundsätzliches Interesse der Studierenden an der Thematik MATLAB vorliegt. Nun werden die Skripte, die den Studierenden zur selbstständigen Erarbeitung der Themen"Lineare Gleichungssysteme und Matrizen" sowie "Mehrdimensionale Integration" zur Verfügung gestellt werden, vorgestellt. Anschließend wird dargestellt, in welcher Form die Integration der Lehre von MATLAB in die Lehrveranstaltung Methoden der Mathematik Augenoptik und Hörakustik vonstatten gehen kann und welche Möglichkeiten hinsichtlich der Umsetzung dessen bestehen. Es wird veranschaulicht, wie MATLAB zur praxisorientierten Unterstützung der Lehre in anderen Lehrveranstaltungen genutzt werden kann. Beispielhaft werden hierbei zwei Programme gezeigt, die sich mit der Berechnung eines FIR-Filters und der Beugung an der Kreisblende befassen. Damit findet die Anwendung von MATLAB auf augenoptische und hörakustische Sachverhalte statt. Schließlich wird erläutert, wie die in dieser Arbeit konzipierte e-Learning-Plattform bei Bedarf zukünftig erweitert werden kann.