Wirtschaftswissenschaften
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Als eine Folge der Wirtschaftskrise im Jahr 2008 trat am 16. Juni 2014 die EU-Reform der Abschlussprüfung in Kraft und ist seit dem 17. Juni 2016 unmittelbar umzusetzen. Grund hierfür gaben überwiegend unzuverlässige Jahresabschlüsse wichtiger Unternehmen im Rahmen der Krise, für die auch die Abschlussprüfer der betroffenen Unternehmen mitverantwortlich waren. Abschlussprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIE) stehen nun, in Folge des europaweiten Umbruchs des Prüfungs- und Beratungsmarkts, vor neuen Herausforderungen. Das neue Regelwerk hat teilweise erhebliche Auswirkungen auf die Aufgaben der Aufsichtsorgane der PIE, der Abschlussprüfer und der Prüfungsgesellschaften. Kernstücke der Reform sind die Einführung einer externen Rotationspflicht der Abschlussprüfer und die Begrenzung der Nichtprüfungsleistungen. Hierdurch wird der Zuständigkeitsbereich des Prüfungsausschusses deutlich erweitert und somit dessen Rolle innerhalb der jeweiligen Organisation gestärkt. Dies gibt Anlass, die Zusammenarbeit zwischen Abschlussprüfer und Aufsichtsrat bzw. Prüfungsausschuss genauer zu betrachten und die Auswirkungen der EU-Reform zu analysieren.
Die vorliegende Arbeit baut auf einer Beschreibung der Abschlussprüfung und deren Regelungen auf. Anschließend folgt eine genaue Beleuchtung der Regulierungen der EU-Reform der Abschlussprüfung, sowie eine Ausarbeitung der konkreten Neuerungen für die Aufsichtsräte und Prüfungsausschüsse der betroffenen Unternehmen. Im Hauptteil findet eine Analyse der Auswirkungen der Reform auf die Zusammenarbeit von Abschlussprüfer und Aufsichtsrat bzw. Prüfungsausschuss statt, woraufhin eine abschließende Zusammenfassung der Ergebnisse mit einer Beurteilung dieser folgt.