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Klimawandel, Umweltverschmutzung, Rodung der Wälder, die Verknappung fossiler Ressourcen stellen alles umweltbasierte Probleme dar, die durch menschliches Handeln verursacht worden sind. Um diese Probleme bewältigen zu können, wurden verschiedene Lösungsansätze entwickelt. Einer davon ist die Nutzung erneuerbarer Energien. Damit hat sich ein neuer Wirtschaftszweig entwickelt, der politisch gefördert schnell gewachsen ist. Die Photovoltaik stellt eine der verbreitetesten Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien dar und hat in den letzten Jahren eine rasante Entwicklung durchgemacht.
Die deutschen Photovoltaik-Hersteller haben sehr gelitten im diesem Jahr und man kann durchaus von einer Krise in der PV-Industrie sprechen. Der europäische, insbesondere der deutsche Markt, bekommt diese Krise wohl am stärksten zu spüren, da er bisherig noch den Schlüsselmarkt der PV-Industrie darstellt.
Als eine Folge der Wirtschaftskrise im Jahr 2008 trat am 16. Juni 2014 die EU-Reform der Abschlussprüfung in Kraft und ist seit dem 17. Juni 2016 unmittelbar umzusetzen. Grund hierfür gaben überwiegend unzuverlässige Jahresabschlüsse wichtiger Unternehmen im Rahmen der Krise, für die auch die Abschlussprüfer der betroffenen Unternehmen mitverantwortlich waren. Abschlussprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIE) stehen nun, in Folge des europaweiten Umbruchs des Prüfungs- und Beratungsmarkts, vor neuen Herausforderungen. Das neue Regelwerk hat teilweise erhebliche Auswirkungen auf die Aufgaben der Aufsichtsorgane der PIE, der Abschlussprüfer und der Prüfungsgesellschaften. Kernstücke der Reform sind die Einführung einer externen Rotationspflicht der Abschlussprüfer und die Begrenzung der Nichtprüfungsleistungen. Hierdurch wird der Zuständigkeitsbereich des Prüfungsausschusses deutlich erweitert und somit dessen Rolle innerhalb der jeweiligen Organisation gestärkt. Dies gibt Anlass, die Zusammenarbeit zwischen Abschlussprüfer und Aufsichtsrat bzw. Prüfungsausschuss genauer zu betrachten und die Auswirkungen der EU-Reform zu analysieren.
Die vorliegende Arbeit baut auf einer Beschreibung der Abschlussprüfung und deren Regelungen auf. Anschließend folgt eine genaue Beleuchtung der Regulierungen der EU-Reform der Abschlussprüfung, sowie eine Ausarbeitung der konkreten Neuerungen für die Aufsichtsräte und Prüfungsausschüsse der betroffenen Unternehmen. Im Hauptteil findet eine Analyse der Auswirkungen der Reform auf die Zusammenarbeit von Abschlussprüfer und Aufsichtsrat bzw. Prüfungsausschuss statt, woraufhin eine abschließende Zusammenfassung der Ergebnisse mit einer Beurteilung dieser folgt.
Ziel dieser Arbeit: Kompression in modernen, digitalen Hörsystemen ist ein essentieller Bestandteil. Viele Forschungsprojekte wurden in der Vergangenheit in diesem Bereich getätigt. Dabei lag vor allem der Fokus auf der Komprimierung im Hochtonbereich, der Wahl von kurzen oder langen Ein- und Ausschwingzeiten, sowie der Wahl der Anzahl an Kompressionskanälen (Kates 2010; Gatehouse 2006; Yund et al., 1995a). Im Rahmen dieser Studie wurde gezielt auf die Komprimierung im Tieftonbereich eingegangen und welche Folgen dies auf die Sprachverständlichkeit, auf Geräusche in unterschiedlichen Kulissen, sowie auf die Musik bei hochgradiger Schwerhörigkeit bei Schulkindern hat. Material und Methode: An dieser Studie nahmen sieben Schüler, davon sechs männliche und eine weibliche, im Alter zwischen 13 und 16 Jahren teil. Den Schülern wurde ein Hörsystem angepasst, welches sie jeweils eine Woche mit einer zu untersuchenden Einstellung testeten. Drei Kompressionsverhältnisse von 1,5:1; 2:1; sowie 2,5:1 wurden in den Frequenzen zwischen 160 Hz und 800 Hz eingestellt und jeweils eine Woche lang von den Schülern getestet. Das Sprachverstehen im Störgeräusch wurde mit dem OlKiSa überprüft, die Überprüfung der Hörsystemeinstellung erfolgte mithilfe einer Aufblähkurve. Die subjektive Befragung erfolgte anhand eines Fragebogens für jede Einstellung. Ergebnisse: Das beste Sprachverstehen im Störgeräusch wurde mit einem Kompressionsverhältnis von 2,5:1 erreicht. Im Bereich der Wahrnehmung von Geräuschen wurden ebenfalls mit einem Kompressionsverhältnis von 2,5:1 bessere Ergebnisse erzielt. Bei der Beurteilung der Klangqualität wurde für klassische Musik ein niedriges Kompressionsverhältnis von 1,5:1 bevorzugt, für die Klangqualität von Unterhaltungsmusik wurde mit einem Kompressionsverhältnis von 2,5:1 ein besseres Ergebnis erzielt. Schlussfolgerung: Hochgradig Schwerhörige können von einem höheren Kompressionsverhältnis im Tieftonbereich profitieren, Vorzüge zeigten sich hier vor allem im Bereich der Sprachverständlichkeit im Störgeräusch.