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Die Bewertung eines Unternehmens muss im Sinne der „Kölner Schule“ immer an eine konkrete Funktion gebunden sein. Oft ist hierfür der künftige Nutzen des Bewertungsobjektes der maßgebliche Entscheidungsparameter. In diesem Kontext wird in den meisten Fällen von einer unendlichen Lebensdauer des Unternehmens (Going Concern-Prämisse) ausgegangen und die Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz bewusst vernachlässigt.
In Anbetracht der Häufigkeit und den quantitativen sowie qualitativen Folgen eines Insolvenzeintritts sind diese jedoch zu substantiell, um bei der Unternehmensbewertung den Faktor der Insolvenz zu ignorieren. Eine Vernachlässigung führt demgemäß zu einer Verzerrung des Unternehmenswertes, wie diese Arbeit anhand eines Praxisbeispiels aufzeigt. Ferner belegt diese Arbeit die Notwendigkeit der Insolvenzberücksichtigung und verdeutlicht die Auswirkungen im Falle einer Nichtbeachtung. Des Weiteren werden konkrete Möglichkeiten herausgearbeitet, wie die Insolvenzwahrscheinlichkeit sachgerecht im Bewertungskalkül berücksichtigt werden kann. Die Grundlagen der Insolvenz sowie der Unternehmensbewertung wurden anhand Literaturrecherchen erörtert und diskutiert. Die kritische Analyse der Berücksichtigung der Insolvenzwahrscheinlichkeit wurde ausgehend von Fachliteratur praxisbezogen mittels anwendungsorientierter Formeln konkretisiert. Abschließend wurden die theoretisch beleuchteten Aspekte durch die Unternehmensbewertung der Continental AG belegt. Primäres Ergebnis dieser Arbeit ist der durch die steigende Anzahl an globalen Insolvenzen belegte Bedarf einer Miteinbeziehung der Insolvenzwahrscheinlichkeit im Bewertungskalkül der Discounted Cashflow-Verfahren. Des Weiteren konnte ein eindeutiger Zusammenhang zwischen den finanziellen Zahlungsströmen, den Kapitalkosten sowie dem Insolvenzrisiko herausgearbeitet und der starke Werteeinfluss des Insolvenzrisikos quantitativ verdeutlicht werden. Folglich muss eine sachgerechte Unternehmensbewertung die individuelle Insolvenzwahrscheinlichkeit transparent miteinbeziehen.
Gängige Praxis bei der Unternehmensbewertung sind die Discounted-Cashflow-
Verfahren, welche im Wesentlichen auf dem Capital Asset Pricing Modell
(CAPM) basieren. Als problematisch gilt hier, dass die Bewertungsmethoden auf
der Theorie vollkommene Kapitalmärkte unterstellen. Die Betrachtung der
ökonomischen Risiken kommt nur teilweise zu Tragen. Eine Adjustierung der
Risiken, die den Wert des Unternehmens beeinflussen, wird in der Praxis nur
pauschal realisiert.
Ziel dieser Bachelorarbeit ist es, dem Leser das in Theorie und Praxis bekannte
CAPM sowie das Modell der Sicherheitsäquivalente zu erläutern. Anschließend
sollen mittels einer szenarienbasierten Unternehmenswertrechnung auf Basis des
CAPM und einer Rechnung in Anlehnung an die Theorie der
Sicherheitsäquivalente die Divergenzen zwischen den beiden theoretischen
Modellen aufgezeigt werden. Abschließend soll ein Anwendungsrahmen beider
Verfahren dargelegt werden.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass sich keine Aussage darüber treffen
lässt, welche Methode im Allgemeinen „besser“ ist als die andere, jedoch darüber,
in welchem Anwendungsrahmen die jeweilige Methode zur Bewertung einer
Unternehmung als geeignet erscheint.