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Banken sind in den letzten Jahren immer wieder in die Kritik geraten. Die Finanzkrise hat das Vertrauen der Kunden erschüttert, Banken in den Ruin getrieben und immer mehr Menschen misstrauisch gemacht. Umso wichtiger ist es jetzt, dass Finanzdienstleister gute Berater und Mitarbeiter haben, denen man vertrauen und auf deren Rat man sich verlassen kann. Es ist entscheidend, alle Mitarbeiter zu Höchstleistungen zu motivieren und nicht nur nach dem Vertriebsergebnis streben zu lassen. Würde man sie optimaler und ihren Stärken entsprechend einsetzen, dann könnte man höhere Leistungsmaxima erreichen und die Kunden umso zufriedener stellen und neues Vertrauen gewinnen. Während ausreichend Literatur über die Personalplanung sowie über Entwicklungsmöglichkeiten der Mitarbeiter verfügbar ist, wird nur spärlich über den Zusammenhang zwischen der Berücksichtigung fachlicher und persönlicher Bedürfnisse und Wünsche der Mitarbeiter und der optimalen Nutzung der Leistungskapazitäten berichtet. Die Gestaltung der Personalpolitik ist ein wichtiger Erfolgsfaktor für das Unternehmen. Das Thema wurde im Rahmen zweier Thesen untersucht: 1. Wäre es sinnvoll, ein Rotationsprinzip innerhalb einer Bank einzuführen? Dabei wurde untersucht, wie es funktionieren könnte, den Kundenstamm zwischen den Mitarbeitern „rotieren“ zu lassen. 2. Gleichzeitig wurde geprüft, wie durch Aufgabenteilung eine höhere Effizienz sowie mehr Kundenzufriedenheit und Mitarbeiterzufriedenheit erreicht werden kann. Durch die Aufteilung des Personals in Teams, kann jeder da eingesetzt werden, wo seine Stärken liegen und er am meisten effektiv sein kann und die höchste Leistung bringt. In der ursprünglichen Variante, musste jeder Mitarbeiter von Anfang bis Ende - vom Backoffice, über die Kundenberatung bis hin zum Abschluss eines Vertrages alles machen, unabhängig davon, ob er kommunikativ war oder lieber im Hintergrund arbeitete und dort wesentlich mehr Leistung bringen konnte.
Seit den späten 80er Jahren hat sich die Industrie für interaktive Unterhaltungsmedien zu dem am stärksten wachsenden Segment der Medienwirtschaft entwickelt. Mit oft zweistelligen Wachstumsraten pro Jahr hat sie innerhalb kürzester Zeit die Musikindustrie überholt und setzt mittlerweile jährlich mehr um als die Filmindustrie an den Kinokassen. Dennoch hat auch die Spielebranche, trotz ihres enormen Wachstums, mit Problemen zu kämpfen. Ähnlich wie in der Musikindustrie hat vor allem das Internet die Branche verändert. „Online“ ist zu einem Kernbestandteil der Gamingindustrie geworden. Ob Computer, Konsole oder Mobile Device, alle bieten nunmehr Internetzugänge und immer tiefer greifende Onlineservices. Allerdings brachte diese Entwicklung auch Probleme mit sich. Besonders die Raubkopierproblematik stellt zunehmend eine Bedrohung für die herkömmlichen Absatzwege dar. Aus diesem Grund setzt die Branche, analog zur Musikindustrie Anfang des neuen Jahrtausends, verstärkt auf digitalen Vertrieb für ihre Produkte. Im Rahmen dieser Dissertation soll die sogenannte Online-Distribution, auch Digital-Distribution-Ansatz genannt, näher analysiert werden.
Web-based Marketing ist der neueste Trend ( Pusler) in der Unternehmenskommunikation. Das sogenannte Phänomen „Web 2.0“ bietet viele Möglichkeiten und Herausforderungen. Im Laufe dieser Arbeit wird analysiert welche Erfolge und Gefahren sich in der online Kommunikation verbergen und welche Chancen und Risiken das Web für Premiummarken im Food-Bereich bietet.
Personalisierte A-Konstanten-Optimierung zur intraokularen Berechnung einer AcrySof SA60AT der Firma Alcon. Bei Kataraktoperationen werden künstliche Linsen implantiert. Die postoperative Brechkraft des Systems Brille-Auge wird mit verschiedenen IOL-Formeln berechnet. Jede Formel enthält eine A-Konstante, welche die Intraokularlinse repräsentiert. In dieser Arbeit geht es darum, die A-Konstante einer AcrySof SA60AT speziell auf den Operateur im Augenzentrum Maus zu optimieren. Dadurch erreicht man eine personalisierte Optimierung, die eine deutliche Verbesserung der postoperativen Refraktionsergebnisse bedeutet. Dies steht im Vergleich zur ULIB (User Group for Laser Interference Biometrie), die sich auch die Optimierung von A-Konstanten zur Aufgabe gemacht hat, jedoch allgemeine, optimierte Konstanten für alle Anwender der Gruppe anbietet. Diese allgemeinen Konstanten sind deutlich besser als die vom Hersteller angegeben, spiegeln jedoch nicht die individuellen Operationsmethoden wieder. In dieser Arbeit wird gezeigt, dass personalisierte, auf den Operateur abgestimmte, Konstanten die postoperativen Ergebnisse noch weiter verbessern. In dieser Studie wurde die A-Konstante bei 50 Patientenaugen optimiert und die Ergebnisse ohne und mit Optimierung ausgewertet. Verschieden lange Augen wurden selektiert, um festzustellen, bei welchen Augen die Optimierung den größten Vorteil bringt. Im Folgenden werden die Methode und die Ergebnisse dieser Untersuchung genauer dargestellt.
Diese Arbeit untersucht das Benutzerverhalten von Senioren und jüngeren Menschen, dessen Ergebnisse zur Konzipierung, zum Aufbau und zur Durchführung eines Usability-Tests genutzt werden. Des Weiteren werden die Stärken und Defizite im Umgang mit den beiden Anleitungsvarianten im Printformat und als Animation aufgezeigt. Die Untersuchung gibt Aufschluss darüber, wie gebrauchstauglich beide Varianten in den jeweiligen Altersgruppen sind. Hierzu werden die für diesen Usability-Test geltende Normen und Regeln vorgestellt, wonach die Untersuchung konzipiert, aufgebaut und durchgeführt wurde.
Die Bachelorarbeit im Rahmen des internationalen Wirtschaftsrechts über die Thematik der autonomen Auslegung des Art. 25 CISG „wesentliche Vertragsver-letzung“ soll einen Überblick über die aktuelle internationale Auslegungspraxis ermöglichen. Weiterhin sollen Tendenzen in der Rechtsprechung aufgezeigt wer-den und die Frage beantwortet werden, inwieweit das Ziel des Übereinkommens – eine einheitliche Auslegung –in der Praxis umgesetzt wird bzw. inwieweit kon-gruente Auslegungen in den einzelnen Ländern vor zu finden sind. Ziel ist es die 22 ausgewählten Entscheidungen im Zuge eines unechten Rechts-vergleiches im Hinblick auf eine normgerechte Interpretation unter Berücksichti-gung der individuellen Parteivereinbarungen zu bewerten. Es soll aufzeigt wer-den, inwieweit das UN-Kaufrecht in Bezug auf Art. 25 CISG einheitlich ausgelegt wird und welche Rolle eine einheitliche und autonome Anwendung des Gesetzestextes spielt. Die Bachelorarbeit ist in einen Theorieteil, der die Kapitel eins bis drei umfasst, und einen Analyseteil, der die Kapitel vier und fünf umfasst, gegliedert. Der The-orieteil soll die Basis für die anschließende Untersuchung bilden. Zunächst wird das UN-Kaufrecht mit seiner Entstehungsgeschichte und dem Ziel des Überein-kommens im ersten Kapitel vorgestellt. Das zweite Kapitel soll einen Überblick über die Auslegungsgrundsätze und Methoden des Art. 7 Abs. 1 CISG geben so-wie den Lückenfüllungsmechanismus des zweiten Abs. erklären. Das dritte Kapi-tel beschäftigt sich mit dem Art. 25 CISG. Das Konzept des Art. wird vorgestellt, bevor die notwendigen Voraussetzungen einer wesentlichen Vertragsverletzung interpretiert werden. Im Zuge der Vorstellung der einzelnen Tatbestandsmerkmale wird der Entstehungsprozess des Kompromisses analysiert und bewertet, der den heutigen Art. widerspiegelt. Als ein letzter Punkt werden die Pflichten des Ver-käufers und Käufers vorgestellt sowie mögliche wesentliche Vertragsverletzungen aus ihnen entwickelt und der Umgang der Praxis mit eben diesen erläutert. Der Analyseteil umfasst die Kapitel vier und fünf. Hier werden die Vorgehensweise (Kapitel 4.1) und die Vergleichskriterien (Kapitel 4.2) des Rechtsvergleiches vor-gestellt sowie die Zielsetzung der Bachelorthesis (Kapitel 4.3) detaillierter erläu-tert. In Kapitel 4.4. werden die ausgewählten Entscheidungstexte sowie deren Ein-teilung in die Analysegruppen vorgenommen. Kapitel 4.5 stellt die eigentliche Analyse der einzelnen Gruppen dar, bevor Kapitel 4.6 diese gruppenübergreifend bewertet. Den Abschluss der Arbeit bildet Kapitel 5 mit einem Ausblick zum Sinn und Zweck einer weiteren Vereinheitlichung und möglichen Wegen zu diesem Ziel. Insgesamt sind 22 Entscheidungen aus verschiedenen Ländern ausgewählt wor-den. Diese sind auf allgemeine Kriterien wie Fallgruppen, Wesentlichkeit, Zusammenfassung des Sachverhaltes, Tenor und wichtige Inhalte untersucht worden. In einem zweiten Schritt sind die Urteile in Entscheidungen von Gerichten & Schiedsgerichten sowie wesentliche und einfache Vertragsverletzung aufgeteilt worden. Zusammenfassend ergeben sich daraus fünf Analysegruppen – vier zum Thema Beschaffenheitsabweichung und eine zum Thema Nicht-/ Falschlieferung. Es wird zum einen der Weg zur Entscheidungsfindung an sich, unter Berücksich-tigung der Tatbestandsmerkmale Nachteil, Vorhersehbarkeit, Behebbarkeit und Erheblichkeit sowie der Beweislastverteilung untersucht. Zum anderen werden die Entscheidungstenore und deren Begründungen miteinander verglichen. Insgesamt ergibt die Untersuchung, dass der Forderung nach Förderung des inter-nationalen Charakters des Übereinkommens nur geringfügig Folge geleitest wird, aber im Großen und Ganzen von einer autonomen und einheitlichen Anwendung und Auslegung des Übereinkommens gesprochen werden kann. Die festgestellten Abweichungen sind auf den dynamischen Prozess der Entscheidungsfindung, Veränderungen des Meinungsstandes zurückzuführen. Insgesamt kann man hier-bei allerdings nicht von einem dauernden Zerfall des entwickelten Konzepts der Einheitlichkeit oder einer nicht-autonomen Auslegung sprechen.
Die vorliegende Arbeit hat sich zum Ziel gesetzt, subjektive Refraktionen im Hellen und im Dunkeln, welche beide mithilfe der modifizierten Fan and Block Methode durchgeführt wurden, miteinander zu vergleichen. Überdies soll die Reproduzierbarkeit der Messgenauigkeit der subjektiven Refraktionen sowohl für den photopischen als auch für den mesopischen Bereich überprüft werden. Die vorliegende Arbeit entstand in Zusammenarbeit mit Nicole Zeller, deren Bachelorarbeit sich schwerpunktmäßig dem Vergleich der subjektiven und objektiven Refraktionen mittels Wellenfrontanalyse widmet. Im Rahmen der Untersuchung wurden 35 Probanden objektiv und subjektiv unter photopischen und mesopischen Bedingungen refraktioniert. Den Grundlagen der Refraktionen, im speziellen der Erläuterung der modifizierten Fan and Block Methode, und deren Durchführung widmet sich der Beginn der Arbeit. Im weiteren Verlauf liegt das Hauptaugenmerk auf der Darstellung und Erläuterung der Refraktionen, welche mittels der Differenz der sphärischen Äquivalente und der Power-Vektor Analyse statistisch erfasst und ausgewertet wurden. Hierdurch gelangte die vorliegende Untersuchung zu dem Ergebnis, dass in der Dämmerung tendenziell eine geringe Änderung (im Bereich bis -0,5 Dioptrien) der subjektiven Refraktion in Richtung Myopie stattfindet. Überdies konnte festgestellt werden, dass mit zunehmender Zylinderstärke die Refraktionsänderungen größer und häufiger werden. Mit Blick auf den objektiven Vergleich der Refraktionen konnte belegt werden, dass in der Dämmerung tendenziell eine geringe Verschiebung (im Bereich bis +0,5 Dioptrien) in Richtung Hyperopie festzustellen ist. Bei der Auswertung mittels der Power-Vektor Analyse konnte hierbei ermittelt werden, dass im Vergleich zum subjektiven Vergleich der Refraktionen die Streuung der Messwerte geringer ist, was darauf schließen lässt, dass die objektiven Refraktionsänderungen kleiner als die subjektiven sind. Abschließend gelangt die Arbeit zu der Empfehlung, dass es aufgrund der nachweisbaren Refraktionsänderungen sinnvoll ist, individuell subjektiv zu überprüfen, ob und in welchem Ausmaß diese abhängig von den Beleuchtungsbedingungen vorliegen, um eine kunden- und situationsgerechte Versorgung zu gewährleisten.
Limited und Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt): Zwei Kapitalgesellschaften im Wettbewerb
(2012)
Als der Europäische Gerichtshof am 9. März 1999 sein Urteil im Fall "Centros"1 verkündete, setzte er hiermit den Grundstein für den Wettbewerb der europäischen Kapitalgesellschaften untereinander. Denn in diesem Urteil, als auch noch einmal in den Fällen "Überseering" aus dem Jahre 20022 und "Inspire Art" von 20033, untermauerte der europäische Gerichtshof die Niederlassungsfreiheit von Kapitalgesellschaften innerhalb der Grenzen der Europäischen Union. Voraussetzung dafür ist, dass diese nach dem Recht ihres Landes wirksam gegründet worden sind. Dementsprechend ist es einem Mitgliedsland nicht gestattet, die Eintragung einer ausländischen Kapitalgesellschaft abzulehnen, selbst wenn deren Gründung nur im EU Ausland erfolgte um nationale, gesellschaftsrechtliche Schutzvorschriften zu umgehen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn das Unternehmen in seinem Gründungsstaat keine Geschäftstätigkeit ausübt und demnach seine Geschäfte nur am Ort seiner Zweigniederlassung abwickelt.
Mit seinem Urteil vom 25.02.19911 wollte der BFH lediglich klarstellen, dass Mitunternehmer der Untergesellschaft (abgesehen von weiteren Direktbeteiligten) nur die Obergesellschaft ist und nicht die Obergesellschafter. In der Literatur und Praxis wurde dieses „großzügige Machtwort“ des BFH jedoch aufgrund seiner missglückten Formulierung in der Form aufgefasst, als habe die Obergesellschaft eine abschirmende Wirkung in Hinblick auf Leistungsbeziehungen zwischen der Untergesellschaft und den lediglich an der Obergesellschaft beteiligten Obergesellschaftern. Durch diese Formulierung ergab sich die steuerliche Gestaltungsmöglichkeit, durch ebensolche Leistungsbeziehungen, wie Nutzungsüberlassungen zwischen Obergesellschaftern und Untergesellschaft, die Gewerbesteuer auf Ebene der Untergesellschaft zu minimieren. Grund dafür war, dass diese überlassenen Wirtschaftsgüter mangels direkter Mitunternehmerschaft des Obergesellschafters bei der Untergesellschaft kein Sonderbetriebsvermögen darstellten und somit auf der zweiten Gewinnermittlungsstufe die daraus resultierenden Aufwendungen auch nicht neutralisiert werden mussten. Dies veranlasste den Gesetzgeber dazu, im Rahmen des Steueränderungsgesetzes vom 25.02.19923 mit der Einführung des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG dieser Gestaltung einen Riegel vorzuschieben. Durch die neue Norm wurde der Obergesellschafter, welcher mit der Untergesellschaft in Leistungsbeziehungen trat, einem direkt an der Untergesellschaft beteiligten Mitunternehmer gleichgestellt. Insofern war die „Rechtsformalternative“ nicht mehr attraktiv; was blieb waren jedoch die Doppel-stockstrukturen.
Die Weltwirtschaft und ihre einzelnen Komponenten sind durch gewisse
Ereignisse verwundbar und bedürfen deshalb ökonomischer Betrachtung und den
jeweiligen Situationen angepassten Handlungen. Krisen müssen verhindert oder
bewältigt werden, um ein starkes Immunsystem zu erlangen und entstandene
Schäden zu korrigieren. Gesteuert wird die Wirtschaft durch verschiedene
Sektoren wie Handel, Sozialwirtschaft, öffentliche Haushalte oder Kreditinstitute.
Unterstützend existieren internationale und nationale Organisationen, die meistens
beobachten, analysieren und kontrollieren. Im Bereich der internationalen
Währungs- und Geldpolitik agiert unter anderem der Internationale
Währungsfonds. Ausgehend von theoretisch orientierten Abschnitten zur
Organisation und Funktion des IWF und der Erläuterung der Finanzkrise ab
2007, wird sich diese Arbeit mit der Rolle des Internationalen Währungsfonds in
der heutigen Finanzkrise beschäftigen. Durch eine nähere Betrachtung des
aktuellen Beispiels der Staatshaushaltskrise in Griechenland und eine darauf
bezogene Analyse der Handlungen des IWF sollen die Charakteristika dieser
Organisation ersichtlich werden. Es kommt häufig vor, dass er aufgrund seines
teilweise aggressiven Eingreifens in die Wirtschaft eines seiner Mitgliedsländer
Kritik unterzogen wird. Seine Vorgehensweise wird in der Öffentlichkeit oft in
Frage gestellt, vor allem ihre Wirksamkeit. Ob diese Auffassung gerechtfertigt ist
oder ob der Internationale Währungsfonds mit seinen strengen Methoden die
Wirtschaft stärken kann, wird ebenso Bestandteil der vorliegenden Arbeit sein.
Gleich zu Beginn wird deutlich gemacht, dass eine Haupttätigkeit des IWF die
Kreditvergabe ist und im Gegenzug bestimmte Maßnahmen erwartet werden. Die
Arbeit wird in der Erkenntnis münden, dass seine Vorgehensweise zwar aggressiv
aber effektiv ist, und dass die Einflussfähigkeit des IWF in der Finanzkrise auch
ihre Grenzen hat. Es wird erkenntlich, dass er eine wichtige Rolle spielt und auch
in Zukunft spielen wird. Allerdings agiert er in Finanzkrisen größtenteils
beobachtend und beratend; Entscheidungen trifft er erst, wenn er durch einen
Mitgliedsstaat zur Hilfe aufgefordert wird und dadurch aktiv in die jeweilige
Wirtschaft eingreifen kann.