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(2019)
Angesichts knapper werdender Finanzmittel und der Erhaltung und Förderung von gesellschaftlicher Akzeptanz für Entwicklungsprojekte, ist deren nachhaltige Wirksamkeit von zentralem Interesse. Zur Beurteilung des Erfolgs von Entwicklungszusammenarbeit hat der Ausschuss für Entwicklungshilfe der OECD internationale Evaluationskriterien geschaffen.
Ziel der Arbeit ist es, das gemeinsame Schwerhörigenhilfsprojekt vom Lions Club Kelkheim und Lions Club Anuradhapura „Hilfe für kleine Ohren“ in Sri Lanka vorzustellen und seine bislang erreichte Wirkung bezüglich seiner Zielsetzung zur nachhaltigen Entwicklung zu analysieren und gegebenenfalls Optimierungsmöglichkeiten für zukünftige Entscheidungsprozesse zu formulieren.
Die Evaluierung berücksichtigt die Rahmenbedingungen des Projekts und basiert auf der Auswertung einer Umfrage zum Anpasserfolg von Hörgeräten durch lokale Mitarbeiter. Zusätzlich werden die Patientendaten und die Ausbildung der lokalen Mitarbeiter zur Beratung und Anpassung von Hörgeräten analysiert.
Das Ergebnis der Diskussion zeigen, dass in mehreren Bereichen Erfolge zu verzeichnen sind. Insbesondere in der Relevanz und der Effizienz der Entwicklungsmaßnahme. Sie tragen zu den kurzfristigen und teilweise auch zu den langfristigen Projektzielen bei. Dabei wird speziell die Verbesserung der Situation für die Schwerhörigen und die finanzielle und personelle Unabhängigkeit des Projekts angestrebt. Doch es zeigen sich auch Schwächen die das langfristige Fortbestehen des Projekts gefährden und die Effektivität der Maßnahme beschränken.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass das Projekt „Hilfe für kleine Ohren“ in Sri Lanka noch am Anfang steht. Es ist zwar ein solider Grundstein gelegt, dennoch werden weitere Unterstützungsmaßnahmen zur Verbesserung der Schwerhörigenversorgung und deren langfristigen Wirksamkeit notwendig sein. Dabei handelt es sich unter anderem um die Ausbildung weiterer lokaler Mitarbeiter in der Versorgung mit Hörhilfen. Diese könnten in regelmäßigen Abständen durch freiwillige Hörakustiker oder Hörakustik-Studenten im Rahmen ihres Studiums und unter Einbeziehung lokalen Fachpersonals zusätzlich unterstützt werden.
Die Bachelorarbeit im Rahmen des internationalen Wirtschaftsrechts über die Thematik der autonomen Auslegung des Art. 25 CISG „wesentliche Vertragsver-letzung“ soll einen Überblick über die aktuelle internationale Auslegungspraxis ermöglichen. Weiterhin sollen Tendenzen in der Rechtsprechung aufgezeigt wer-den und die Frage beantwortet werden, inwieweit das Ziel des Übereinkommens – eine einheitliche Auslegung –in der Praxis umgesetzt wird bzw. inwieweit kon-gruente Auslegungen in den einzelnen Ländern vor zu finden sind. Ziel ist es die 22 ausgewählten Entscheidungen im Zuge eines unechten Rechts-vergleiches im Hinblick auf eine normgerechte Interpretation unter Berücksichti-gung der individuellen Parteivereinbarungen zu bewerten. Es soll aufzeigt wer-den, inwieweit das UN-Kaufrecht in Bezug auf Art. 25 CISG einheitlich ausgelegt wird und welche Rolle eine einheitliche und autonome Anwendung des Gesetzestextes spielt. Die Bachelorarbeit ist in einen Theorieteil, der die Kapitel eins bis drei umfasst, und einen Analyseteil, der die Kapitel vier und fünf umfasst, gegliedert. Der The-orieteil soll die Basis für die anschließende Untersuchung bilden. Zunächst wird das UN-Kaufrecht mit seiner Entstehungsgeschichte und dem Ziel des Überein-kommens im ersten Kapitel vorgestellt. Das zweite Kapitel soll einen Überblick über die Auslegungsgrundsätze und Methoden des Art. 7 Abs. 1 CISG geben so-wie den Lückenfüllungsmechanismus des zweiten Abs. erklären. Das dritte Kapi-tel beschäftigt sich mit dem Art. 25 CISG. Das Konzept des Art. wird vorgestellt, bevor die notwendigen Voraussetzungen einer wesentlichen Vertragsverletzung interpretiert werden. Im Zuge der Vorstellung der einzelnen Tatbestandsmerkmale wird der Entstehungsprozess des Kompromisses analysiert und bewertet, der den heutigen Art. widerspiegelt. Als ein letzter Punkt werden die Pflichten des Ver-käufers und Käufers vorgestellt sowie mögliche wesentliche Vertragsverletzungen aus ihnen entwickelt und der Umgang der Praxis mit eben diesen erläutert. Der Analyseteil umfasst die Kapitel vier und fünf. Hier werden die Vorgehensweise (Kapitel 4.1) und die Vergleichskriterien (Kapitel 4.2) des Rechtsvergleiches vor-gestellt sowie die Zielsetzung der Bachelorthesis (Kapitel 4.3) detaillierter erläu-tert. In Kapitel 4.4. werden die ausgewählten Entscheidungstexte sowie deren Ein-teilung in die Analysegruppen vorgenommen. Kapitel 4.5 stellt die eigentliche Analyse der einzelnen Gruppen dar, bevor Kapitel 4.6 diese gruppenübergreifend bewertet. Den Abschluss der Arbeit bildet Kapitel 5 mit einem Ausblick zum Sinn und Zweck einer weiteren Vereinheitlichung und möglichen Wegen zu diesem Ziel. Insgesamt sind 22 Entscheidungen aus verschiedenen Ländern ausgewählt wor-den. Diese sind auf allgemeine Kriterien wie Fallgruppen, Wesentlichkeit, Zusammenfassung des Sachverhaltes, Tenor und wichtige Inhalte untersucht worden. In einem zweiten Schritt sind die Urteile in Entscheidungen von Gerichten & Schiedsgerichten sowie wesentliche und einfache Vertragsverletzung aufgeteilt worden. Zusammenfassend ergeben sich daraus fünf Analysegruppen – vier zum Thema Beschaffenheitsabweichung und eine zum Thema Nicht-/ Falschlieferung. Es wird zum einen der Weg zur Entscheidungsfindung an sich, unter Berücksich-tigung der Tatbestandsmerkmale Nachteil, Vorhersehbarkeit, Behebbarkeit und Erheblichkeit sowie der Beweislastverteilung untersucht. Zum anderen werden die Entscheidungstenore und deren Begründungen miteinander verglichen. Insgesamt ergibt die Untersuchung, dass der Forderung nach Förderung des inter-nationalen Charakters des Übereinkommens nur geringfügig Folge geleitest wird, aber im Großen und Ganzen von einer autonomen und einheitlichen Anwendung und Auslegung des Übereinkommens gesprochen werden kann. Die festgestellten Abweichungen sind auf den dynamischen Prozess der Entscheidungsfindung, Veränderungen des Meinungsstandes zurückzuführen. Insgesamt kann man hier-bei allerdings nicht von einem dauernden Zerfall des entwickelten Konzepts der Einheitlichkeit oder einer nicht-autonomen Auslegung sprechen.
Purpose: Although the frequency in which practitioners are fitting scleral
contact lenses is increasing, the recommendation for proper tear layer depth
(thickness) varies amongst experts. The main goal of this paper is to clinically
verify the effect of varying tear layer depths on induced corneal edema during
lens wear.
Methods: Ten subjects with healthy eyes were fitted with scleral lenses on their
right eye. Each of them was fit with two different lenses: one with an apical
clearance of 200 μm and another with an apical clearance of 600 μm. They wore
the lenses for 8 hours on two different days, with at least a one week wash-out
period. Lenses were applied at 8 a.m. on each of the testing days. Pachymetry
measurements were taken one day prior to lens wear at 4 p.m., on the day of
wear prior to lens application, and after removal of the lenses at 4 p.m.
Measurements were collected using both the Pentacam® HR Corneal
Tomographer, as well as the Visante Anterior Segment Optical Coherence
Tomographer (OCT). The apical clearance was measured using the
Visante OCT at two intervals during the test day: immediately after application of
the lens and immediately prior to the removal of the lens.
Results: In this study, there was found to be no significant difference in corneal
edematous response during lens wear between the two test groups. The study
shows that the eyes with the lenses have a statistically significantly thicker
cornea compared to the non-lens-wearing eye after wearing either lens for 8
hours, lying within clinically and physiologically acceptable limits.
Conclusion: Our clinical results do not correlate with current theoretical
calculations, which predict a greater amount of corneal swelling with increasing
tear layer thickness. It has to be evaluated if the effect on corneal edema
changes with longer wearing periods, larger samples or other influences.
Key words: scleral (contact) lens, corneal edema, pachymetry, tear layer
thickness, vaulting, apical clearance
Pharmaceutical agents or drugs often have a pronounced impact on protein-protein interactions in cells, and in particular, cell membranes. Changes of molecular conformations as well as of intermolecular interactions may affect dipole-dipole interaction between chromophoric groups, which can be proven by measuring the Förster resonance energy transfer (FRET). If these chromophores are located within or in close proximity to the plasma membrane, they are excited preferentially by an evanescent electromagnetic wave upon total internal reflection (TIR) of an incident laser beam. For the TIR-FRET screening of larger cell collectives, we performed three separate steps: (1) setting up of a membrane associated test system for probing the interaction between the epidermal growth factor receptor (EGFR) and the growth factor receptor-bound protein 2; (2) use of the Epac-SH188 sensor for quantitative evaluation under the microscope; and (3) application of a TIR fluorescence reader to probe the interaction of GFP with Nile Red. In the first two steps, we measured FRET from cyan (CFP) to yellow fluorescent protein (YFP) by spectral analysis and fluorescence lifetime imaging (FLIM) upon illumination of whole cells (epi-illumination) as well as selective illumination of their plasma membranes by TIR. In particular, TIR excitation permitted FRET measurements with high sensitivity and low background. The Epac sensor showed a more rapid response to pharmaceutical agents, e.g., Forskolin or the A2B adenosine receptor agonist NECA, in close proximity to the plasma membrane compared to the cytosol. Finally, FRET from a membrane associated GFP to Nile Red was used to test a multi-well TIR fluorescence reader with simultaneous detection of a larger number of samples.